Hallo,
ist es legal, sich vor dem Antrag auf Bürgergeld eine Eigentumswohnung(120 qm, €380.000)zu kaufen, um das verfügbare Barvermögen auf unter €40k zu drücken, um dann Bürgergeld zu beantragen?
Hallo,
ist es legal, sich vor dem Antrag auf Bürgergeld eine Eigentumswohnung(120 qm, €380.000)zu kaufen, um das verfügbare Barvermögen auf unter €40k zu drücken, um dann Bürgergeld zu beantragen?
Ja, ist es.
Man sollte aber immer daran denken, dass das JC keine Tilgungsraten übernimmt, sondern nur die Tilgungszinsen mit Nebenkosten bis zur Höhe der angemessenen Wohnkosten. Auch das Hausgeld ist nicht zu unterschätzen.
Ist es denn nicht eher so, dass man dann gar kein Bürgergeld bekommt, weil man die Hilfebedürftigkeit selber herbei geführt hat, da man von dem Vermögen erstmal eine Weile hätte leben können?
Nein. Vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit kannst du über dein Vermögen verfügen und du kannst auch potentiell verwertbares Vermögen schützen, eben, indem du es in geschütztes Vermögen wandelst. Du darfst es halt nur nicht verschleudern, das wäre ein Sanktionstatbestand und würde auch zu möglichem Kostenersatz führen.
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