Volle Erwebsminderungsrente - Vermittelbarkeit - Bewerbungspflicht?

  • Hallo an Alle,

    ich beziehe seit kurzem die volle Erwerbsminderungsrente, befristet bis 2027. Da sie befristet ist, hab ich Anspruch auf Bürgergeld zwecks Aufstockung. Der neue Bescheid ist auch bereits angekommen. Ich bin alleinstehend und habe keine Kinder. Meine Frage dazu ist: Da ich ja weiterhin im Bürgergeldbezug bin, bin ich auch bei voller Erwerbsminderungsrente verpflichtet mich zu bewerben und Arbeit zu suchen sei es von sich aus oder durch Vermittlungsvorschläge? Wie ist da die Regelung?

    LG

    Peter

  • Dann ist es aber eine Arbeitsmarktrente, also wegen "Verschlossenheit des Arbeitsmarktes" müsste im Bescheid stehen. Nur dann kannst du als Alleinstehender weiter Bürgergeld bekommen. Wäre es nur wegen Erwerbsminderung und befristet, hättest du Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen müssen.


    Es kann also sein, dass man trotzdem versucht, dich in Arbeit zu bringen. Allerdings muss man dazu natürlich deine gesundheitlichen Einschränkungen beachten.

  • Der neue Bescheid ist auch bereits angekommen.

    Ich gehe auch davon aus, dass im JC-Bescheid die "Arbeitsmarktrente" als Begründung für die Bewilligung des ergänzenden Bürgergeldes genannt wird.

    kann grundsätzlich nicht mit Bürgergeld aufgestockt werden

    Es gibt Ausnahmen vom Grundsatz. Im vorliegenden JC-Bescheid wird die Ausnahme benannt sein.

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