Da das JC die KdU nach Vorlage der Betriebskosten-Abrechnung mit Guthaben sowieso im Folgemonat mindert, dürfte es für dich egal sein, ob dein Vermieter erst ein o.k. vom JC will.
Betriebskosten-Guthaben sind nicht an den Mieter auszuzahlen, da das JC Monat für Monat die KdU zahlt.
(Grund)Miete und Betriebskosten bitte nicht verwechseln. Mieterhöhung "runtersetzen" dürfte nicht zu machen sein.
Die 50,- mtl. weniger sind eher die geringeren Betriebskosten.
Betriebskosten mit solch enormen Guthaben kann man als Mieter selbst verhindern, z.B. kann man geringere monatliche Betriebskosten-Vorauszahlungen leisten. Dazu braucht man weder das JC noch den Vermieter.
Warum wurden die Betriebskosten geschätzt?
am Ende ist doch eigentlich egal
Ja, denn es gilt nach § 22 (3) SGB II
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;