Beiträge von Tamar
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Deshalb gibt es ja jetzt die gesetzliche Regelung, dass bei vorzeitig verbrauchtem verteilten Einkommen die Leistungen darlehensweise gezahlt werden. Bei einer vorläufigen Bewilligung läuft das dann in der endgültigen Festsetzung halt trotzdem auf Erstattung hinaus.
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Was soll das für ein Urteil sein? Das ist anrechenbares Einkommen, auch, wenn du es verbraucht hast.
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Ich halt mich kurz, spar es dir zu antworten. Menschen wie dich ignoriere Ich konsequent.
Kannst du gern machen. Die Gewinnermittlung des JC wirst du nicht ignorieren können.
Wie genau verhält es sich mit der Anrechnung bei geldwertem Vorteil?
Wie mit jeder Betriebseinnahme auch. Sie erhöht deinen Gewinn. Und das Konstrukt 1/3 Regelbedarf/Monat gibt es bei Selbständigen schonmal gar nicht. Dein Gewinn wird für den gesamten Bewilligungsabschnitt, also für 6 Monate ermittelt und dann wird geprüft, ob du zurückzahlen musst oder eine Nachzahlung erhältst. Also einfach alles ganz normal, Geld und Sachleistungen sind gleichwertig.
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Ist diese Gesetz für das Jobcenter nicht bindend?
Das hat nichts mit Betriebsausgaben zu tun. Das sind Absetzungen für unselbständig Beschäftigte für den Weg von und zur Arbeit. Und nicht für Selbständige für den Weg zum Kunden und zurück.
Ich habe die Kosten dafür, bis jetzt, immer angerechnet bekommen. Es gab dazu keine Informationen außer, Fahrtenbuch erforderlich.
In Unkenntnis der Schriftstücke des JC kann dir da niemand hier weiterhelfen. Das kann dann nur eine Beratung vor Ort. Und das auch nur, wenn du alle Unterlagen vom JC noch hast mit Belehrungen usw. Das JC fordert normalerweise nichts, wenn es nicht vorher darüber belehrt hat, dass entsprechende Belege später verlangt werden.
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Kann mir das Jobcenter (oder auch die Agentur, falls hier auch Fragen fürs ALG 1 erlaubt sind) da jetzt irgendwie einen Strick daraus drehen?
Was für ein Strick? Du hast Einnahmen aus Sachleistungen, natürlich ist das Einkommen und kein "Strick". Wenn dir noch nichtmal geläufig ist, dass auch Sachleistungen Betriebseinnahmen sind, solltest du deine "Selbständigkeit" echt mal überdenken.
Im Übrigen erhält jede Animöse neben Unterkunft und Logis + Flugticket noch einen Lohn. Ich erachte diese vertragliche Regelung mit Flug + Kost/Logis daher sogar als sittenwidriger Vertrag zu Lasten Dritter (der Steuerzahler).
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Jetzt soll ich rückwirkend Tankbelege vorlegen. Die habe ich nach über einem Jahr nicht mehr.
Gibt es eine rechtliche Grundlage um die Quittungen bei einer Pauschale zu verlangen?
Es gibt erstmal gar keine Grundlage, welche Kosten das JC überhaupt als Betriebsausgaben anerkennt. Es kann Pauschalen ansetzen, aber auch die genaue Kostenaufstellung fordern.
Zumeist erhalten ja Selbständige ausführliche Hinweise, welche Nachweise in welcher Form erbracht werden sollen. Dazu müsstest du halt alle Schreiben des JC rauskramen, was da wegen Fahrtkosten steht, ob Fahrtenbuch und Belege oder Fahrtenbuch und Pauschale. Das kann hier niemand wissen.
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So ganz ist deine Geschichte nicht schlüssig, denn du hast ja offenbar schonmal Bügergeld bekommen (siehe deinen alten Thread).
Wenn dein Vermögen immer noch über der Freigrenze ist (und zum Vermögen gehört auch eine mögliche Schenkungsrückforderung, dann besteht kein Anspruch auf Bürgergeld. Und natürlich sind deine Daten mit dem Vermögen jetzt gespeichert. Dessen ungeachtet, dass du hier keine Hilfe zum Betrügen (Verschweigen von Vermögen in Griechenland) erhalten wirst.
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Stell einfach einen Überprüfungsantrag. Wenn die Angemessenheit steigt, müssen abgesenkt berücksichtigte Kosten für die Unterkunft natürlich angepasst werden.
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Dann kennt die KI die Rechtsprechung des BSG zu Mietverträgen unter Verwandten nicht. Ein Vertrag, der nach Jahren ohne Mietzahlung justament dann abgeschlossen wird, wenn der Steuerzahler für den Lebensunterhalt aufkommen soll, ist ein Vertrag zu Lasten Dritter. Natürlich gibt das Probleme.
Der Normalfall ist, dass du alle Rechnungen, die für das Haus anfallen, einreichst und das Jobcenter dann deinen Kopfanteil (also 1/2 oder 1/x, je nachdem, wieviel Personen im Haus leben) als Kosten der Unterkunft und Heizung berücksichtigt.
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Verwiesen wird auf § 11 Rdz. 11.63 SGB II. Ich bin noch nicht in einer Bibliothek gewesen, um das zu überprüfen, das SGB samt Randziffern habe ich im Internet nicht gefunden.
Damit sind die Fachlichen Weisungen der BA zu § 11 SGB II gemeint. Einfach nach "Fachlichen Weisungen § 11 SGB II" googeln. M. Meinung nach bezieht sich der Passus dort auf im Eigentum stehenden Wohnraum, der vermietet wird, nicht auf Untervermietung.
Ich werde damit meine Kaution (die den Bedarf natürlich übersteigt) zurückerhalten, und darf mich freuen, diese (vielleicht sogar vollständig?) angerechnet zu bekommen
Nein, das ist Vermögen.
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Das ist veraltet. Derzeit gilt für dich, der wohl schon länger im Bezug ist, einfach 15.000 Euro Schonvermögen.
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stoppt die DRV sie Zahlung da es ja vom Sozialamt denn Regelsatz schon überwiesen wird
Nein. Die Leistungen nach dem SGB XII stocken die Versicherungsleistung Rente auf. Nur, weil Leistungen nach dem SGB XII gezahlt werden, wird keine Rente gestoppt.
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lezten ende geht es nur um die 180 euro die ich nicht stemen kann,
Macht man sich darüber nicht bereits dann einen Kopf, wenn man die Kinder in der jeweiligen Schule anmeldet?!
Und ganz anders: warum soll der Steuerzahler für dein Empfinden, dass deine Kinder ein Recht auf eine bessere Schule als die Kinder anderer Eltern haben, zahlen müssen?!
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Das JC greift auf das zurück, was überall steht, nämlich besagte 155qm. Es behauptet also gar nichts, es sind deine Angabe bzw. die deines verstorbenen Opas! Und wenn du anderer Meinung bist, dann musst du das beweisen. So einfach ist die Sach- und Rechtslage.
Hast du mal mit dem JC gesprochen, dass du Zweifel an der Größe hast? Vielleicht hat man ja doch dort Möglichkeiten wie z. B. das Bauamt einzuschalten, dass die mal (kostenfrei oder -günstig) messen oder dass man doch ein für die Behörde kostenfreies Wertgutachten erstellen lässt (wobei ich nicht weiß, ob da jemand tatsächlich nochmal nachmisst).
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Das ist klar. Ist aber nunmal euer ureigenster Luxus. Und den muss man sich nunmal leisten können.
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Dein Ernst? Wenn du wegen der Insolvenz und deinem Willen, wenigstens ein bisschen deine Gläubiger befriedigen zu wollen, sofort eine gut bezahlte Arbeit aufnehmen kannst, dann wird das JC nicht "Nein" dazu sagen.
Wenn du aber meinst, einen schlecht bezahlten Job, den das Jobcenter anbietet, ablehnen zu können mit der Begründung "Aufgrund Insolvenz nur was mit 5000+ Euro/Monat" und dann bleibst du lieber arbeitslos, weil es diesen Job gar nicht gibt, dann sollte dir hoffentlich bereits logisches Denkvermögen die einzig richtige Antwort geben.
Im Prinzip fragst du, ob du lieber solange arbeitslos bleiben kannst, bis du einen Wunschjob gefunden hast. Die klare Antwort lautet: Nein.
Denn, stell dir vor und staune: in den ersten Monaten ist eine Probezeit möglich. Das heißt, dass du innerhalb kürzester Frist einen anderen, besser bezahlten Job aufnehmen kannst. Du bist also durchaus in der Lage, deine heren Ansichten zur Schuldentilgung umzusetzen, ohne mit dem Jobcenter in Konflikt zu geraten.
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Für die Prüfung, ob die neue Miete angemessen ist, ist das neue JC zuständig. Für Umzugskosten das alte. Für ein Mietkautionsdarlehen wäre dann wieder das neue JC zuständig.
Theoretisch gilt ein Antrag auf Bürgergeld für den Zeitraum, den das alte Jobcenter bewilligt hat. Praktisch wird aber das neue JC einen Antrag verlangen, da es deine Unterlagen nicht hat und auch nicht darauf (z. B. auf die eAkte des alten JC) zugreifen kann.
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ja richtig sie sind in einem anderen einzugsgebiet angemeldet worden.
Dann ist das aber auch euer privater Luxus, wenn man nicht die nächstgelegene Schule nimmt.
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Die Personen melden sich beim Einwohnermeldeamt ab, man lässt sich dafür eine (Ab)Meldebescheinigung geben und schickt eine Kopie an das Jobcenter.
Mit der Kindergeldkasse sollte zuerst mal geklärt werden, ob nicht trotzdem Kindergeld zusteht, da der Vater weiterhin in Deutschland steuerpflichtig ist. Kindergeld ist ja eine steuerliche Vergünstigung.
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Ich habe längst nicht alles geschwärzt, sondern nur Empfänger / Verwendungszweck bei Einkäufen, welche mein Einkaufsverhalten dokumentieren, und einem von privat angemietetem Lagerraum (meine Wohnung hat keinen Abstellraum oder Keller).
Und was genau hat das mit
Religion, sexuelle Orientierung, Parteizugehörigkeiten und rassische Zugehörigkeit
zu tun? Nichts, absolut gar nichts.
Eben!
Was ist denn das für eine Antwort auf meine Frage, wann die ungeschwärzten Kontoauszüge eingereicht wurden?! "Eben" ist doch kein Datum!
Diese Bitte habe ich auch genau so, als Bitte um schnellstmögliche Bearbeitung im Anschreiben im letzten Kontakt mit dem JC formuliert.
Auch hier wieder: WANN war denn dieser letzte Kontakt genau? Und in welcher Form?
Eine Trotzreaktion (auf DS-GVO konforme Schwärzung) des JC anzunehmen oder sogar mir eine Schuld daran zu geben halte ich jetzt nicht zielführend.
Nochmal: deine Schwärzung war zu viel. Was im SGB II korrekt ist, entscheidet das BSG und nicht du. Ob du das zielführend findest oder nicht: du hast selbst Schuld.
da aber nicht erstattungsfähig ist, (selbst bei Nachversicherung durch das JC)
Falsch. Natürlich gäbe es die gezahlten Beiträge zurück, wenn rückwirkend eine Pflichtversicherung erfolgt.
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formell bin ich im Recht
Bist du nicht. Die darfst nur Empfängerangaben oder Verwendungszwecke schwärzen, die Rückschlüsse auf Religion, sexuelle Orientierung, Parteizugehörigkeiten und rassische Zugehörigkeit zulassen. Und nicht einfach alle Empfänger.
Eilverfahren schneller ???
Mag sein. Da wird man dir dann halt sagen, dass deine Schwärzerei so nicht geht.
Letzteres habe ich dann (wegen meiner Notlage) auch so (widerstrebend) gemacht.
Wann war "dann"?
Wie kann ich das JC zur zeitnahen aktiven Bearbeitung bewegen?
Mit einer vernünftigen Bitte. Letztlich bist du wegen der Schwärzerei doch selbst Schuld. Reiche die Rechnung der GKV ein, dass du in einer akuten Notlage bist. Verlange notfalls den Vorgesetzten.
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