Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage zum Bürgergeld und hoffe, jemand kennt sich damit aus.
Ich lebe mit meinem 7-jährigen Sohn zusammen und bekomme Leistungen vom Jobcenter. Unsere Miete inklusive Nebenkosten und Heizung beträgt 557 €. Bisher wurden davon 278,50 € für mich und 278,50 € für meinen Sohn berücksichtigt.
Ab September bekommt mein Sohn 428,50 € Kindesunterhalt von seinem Vater. Dazu kommen weiterhin 259 € Kindergeld. Damit hat mein Sohn insgesamt 687,50 € Einkommen und liegt damit über seinem bisherigen Bedarf von 668,50 €. Deshalb wird er voraussichtlich ab September aus meiner Bedarfsgemeinschaft herausfallen.
Jetzt ist meine Frage: Wie wird dann die Miete berücksichtigt?
Muss das Jobcenter dann tatsächlich nur noch meinen Mietanteil von 278,50 € übernehmen und der Mietanteil meines 7-jährigen Sohnes muss aus seinem Unterhalt und Kindergeld getragen werden?
Oder wird bei einem minderjährigen Kind, das weiterhin mit der Mutter zusammenwohnt, die Miete anders berücksichtigt?
Ich habe nämlich gelesen, dass bei einem Kind, das wegen ausreichendem eigenem Einkommen nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört, nur noch der Mietanteil der leistungsberechtigten Person übernommen wird. Das würde für mich bedeuten, dass ich die restlichen 278,50 € irgendwie aus dem Geld meines Sohnes für seine Unterkunft aufbringen müsste.
Hat jemand einen ähnlichen Fall oder kennt sich damit aus? Ich möchte einfach wissen, womit ich ab September rechnen muss. 😊
Und noch eine Frage wird es dann von meinen Anspruch abgezogen oder muss ich separat seine summe am Vermieter überweisen?
Hat jemand einen ähnlichen Fall oder kennt sich damit aus? Ich möchte einfach wissen, womit ich ab September rechnen muss. 😊