Hallo,
meine Frau ist derzeit arbeitssuchend gemeldet. Das Arbeitslosengeld I wird voraussichtlich ab dem 01.12.2026 gezahlt. Wir haben sie als arbeitssuchend sowie arbeitslos gemeldet. Meine Frau hat bisher Vollzeit im Home Office bei einer norwegischen Firma gearbeitet. Die Arbeitssprache war Englisch. Sie ist EU-Bürgerin und verfügt nur über Grundkenntnisse in Deutsch. Daher könnte es schwierig sein, auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden, die ihrer Qualifikation entspricht. Wir halten es für sinnvoll, einen Deutschkurs (Berufssprachkurs) zu besuchen, um ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu verbessern.
https://web.arbeitsagentur.de/sprachfoerderung/home
Wir haben bei unserem zuständigen Ansprechpartner beim Arbeitsamt angefragt, ob das Arbeitsamt einen Deutschkurs bzw. Berufssprachkurs Deutsch fördern könnte. Die erhaltene Auskunft war erstaunlich: Der Mitarbeiter meinte, Deutschkurse jeglicher Art würden nur für Drittstaatsangehörigen gefördert. Für EU-Bürger oder Personen mit deutschem Pass würden Sprachkurse für Deutsch grundsätzlich nicht gefördert. Demzufolge könnten wir z.B. Spanisch oder Französisch lernen; Deutsch werde jedoch in jedem Fall nicht gefördert. Diese Aussage scheint für uns unlogisch.
Wenn sich Vater Staat auch nur einen Monat ALG bei meiner Frau spart, dann macht sich der deutsch Kurs 5x bezahlt. Das ist doch Wahnsinn. ![]()
Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann die Aussage des Herrn bestätigen?
Da dies unser erster Kontakt mit dem Arbeitsamt ist, sind wir noch unerfahren und freuen uns über jede Unterstützung.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.