Hallo an Alle,
wenn ich nach den alten Bürgergeld-Regeln bis zum 31.07.26 Leistungen bewilligt bekommen habe, gelten dann trotzdem für mich ab dem 01.07.26 die neuen Vermögensfreibeträge? Oder erst ab dem 01.08.26 im Rahmen der Weiterbewilligung?
Vielen Dank!