Jobcenter verweigert Weiterbewilligung ohne Coaching beim Träger – rechtens?

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, hier kennt sich jemand mit Bürgergeld / Jobcenter-Recht etwas besser aus.

    Bei mir ist folgender Fall passiert:

    Mein alter Bewilligungszeitraum für Bürgergeld ist ausgelaufen und ich habe rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag gestellt.

    Vorher gab es mehrere Einladungen meiner normalen Sachbearbeiterin zu persönlichen Gesprächen. Zu diesen Terminen bin ich nicht erschienen. Eine Krankheit hatte ich einmal abgesagt. Die Einladungen hatten soweit ich gesehen habe keine Rechtsfolgenbelehrung dabei.

    Als ich wegen meines Weiterbewilligungsantrags nachgefragt habe, sagte die Leistungsabteilung, dass ich zuerst einen persönlichen Termin machen müsse, weil ich vorher mehrfach nicht erschienen sei.

    Meine eigentliche Sachbearbeiterin war dann aber im Urlaub und ich musste zu einer Vertretung. Diese meinte direkt, dass ich jetzt zwingend ein Intensiv-Bewerbungscoaching bzw. eine Maßnahme bei einem externen Träger machen müsse. Ohne große Erklärung wurde direkt ein Termin mit dem Träger vereinbart, der schon wenige Tage später stattfinden soll.

    Mir wurde dabei sinngemäß gesagt:
    Wenn ich dort nicht hingehe, bekomme ich erstmal keine Leistungen bzw. kein Geld.

    Jetzt meine Fragen:

    • Darf das Jobcenter die Weiterbewilligung bzw. Auszahlung von Bürgergeld davon abhängig machen, dass ich zu so einem Coaching gehe?
    • Ist ein AVGS / Bewerbungscoaching überhaupt verpflichtend oder normalerweise freiwillig?
    • Können alte Meldeversäumnisse aus dem vorherigen Bewilligungszeitraum dazu führen, dass jetzt gar keine Leistungen ausgezahlt werden?
    • Ist eine fehlende Rechtsfolgenbelehrung bei Einladungen relevant?
    • Darf einfach ohne meine Zustimmung direkt ein Termin bei einem externen Träger gemacht werden?
    • Gibt es dazu Urteile oder Erfahrungen?

    Mir geht es vor allem darum zu verstehen, was rechtlich tatsächlich zulässig ist und was eher Druck vom Jobcenter sein könnte.

    Danke euch.

  • Mir wurde dabei sinngemäß gesagt:

    Ja, sinngemäß kann das korrekt sein. Es gibt jede Menge Vorschriften und Schriftliches. Bevor ich nicht lesen kann, was man dir schrieb, kann ich nicht erkennen, ob das JC das durfte.

    Es gibt diverse Arten von Coachings oder Maßnahmen usw. Auch hier ist durchaus möglich, dass die für dich nicht freiwillig sind.

    Ja, es kann also durchaus dazu führen, dass vorerst kein Bürgergeld bewilligt wird und Relevanzen erkenne ich meist dann, wenn ich lesen kann, was man dir schrieb.

    was eher Druck vom Jobcenter sein könnte.

    Lies mal bitte §2 SGB II und ersetze "Druck" durch "Fordern".

    § 2 SGB II Grundsatz des Forderns

  • Hallo,

    erstmal vielen Dank für deine Rückmeldung!

    Ich kann dir leider nichts Schriftliches zukommen lassen, da es hierzu überhaupt nichts Schriftliches gibt. Ich bin gestern zu dem Termin gegangen und dort wurde mir lediglich ein Flyer in die Hand gedrückt, auf dem handschriftlich ein Termin für Dienstag, den 19.00.2026 notiert wurde.

    Einen Bescheid, eine Einladung oder sonstige Unterlagen habe ich nicht erhalten.

    Zusätzlich wurde mir vor Ort gesagt, dass ich „kein Geld bekomme“, wenn ich zu dem Termin nicht erscheine, und dass das jetzt wegen der neuen Grundsicherung ganz normal sei.

    Soweit ich informiert bin, treten diese neuen Regelungen bzw. Verschärfungen aber doch erst voraussichtlich ab Juli 2026 in Kraft, weshalb ich momentan etwas verunsichert bin.

  • da es hierzu überhaupt nichts Schriftliches gibt.

    Die früheren Einladungen zu persönlichen Gesprächen waren aber in Schriftform, denn du erinnerst dich, dass keine RFB dabei war. Mit dem Flyer in der Hand solltest du allerdings am Dienstag zumindest zu diesem Termin erscheinen.

    Flyer : Verrätst du, was in dem Flyer steht? Es wird ja hoffentlich keine Werbung vom Pizzaservice sein.

    Möchtest du sicherstellen, dass wieder Bürgergeld bewilligt wird oder möchtest du einen Rechtsstreit mit dem JC führen?

    Vieles zu deiner "Problematik mit Verunsicherung" ist schon lange in Kraft und bleibt auch im neuen SGB II drin. Ob und was sich verschärft, könnte ich jetzt nur mit Rätselraten ertasten.

  • Die Einladungen kamen schriftlich per Brief und definitiv ohne Rechtsfolgenbelehrung. Den Flyer mit dem Termin würde ich einfach einmal anhängen.

    Ich habe außerdem in diversen Foren nachgelesen und dort häufiger gelesen, dass man normalerweise erst durch einen schriftlichen Bescheid mit entsprechender Rechtsfolgenbelehrung offiziell in eine Maßnahme zugewiesen wird. Ist das tatsächlich so?

    Mir ist wichtig, dass mein Bürgergeld weiterhin bewilligt wird. Deshalb werde ich am Dienstag auch zu dem Termin erscheinen. Allerdings möchte ich mich nicht unter Druck in einen Job drängen lassen, den ich eigentlich gar nicht machen möchte – vor allem, weil ich aktuell nicht mobil bin. Ich könnte nicht einmal pünktlich mit dem Bus in den etwa 5 km entfernten größeren Ort gelangen.

    Zurzeit bin ich dabei, meine MPU-Vorbereitung abzuschließen, um anschließend meinen Führerschein zurückzububekommen. Dadurch hätte ich auch meine Klassen C und T wieder und möchte mich bei einem Lohnunternehmer arbeiten, bei dem ein guter Freund von mir bereits beschäftigt ist. Viele Stellenangebote in meiner Nähe setzen allerdings mindestens einen Führerschein der Klasse B voraus. Ohne Führerschein sehe ich daher momentan grundsätzlich eher schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

    Außerdem würde mich interessieren, ob ich bei diesem Termin überhaupt etwas direkt unterschreiben muss, falls mir Unterlagen oder Vereinbarungen vorgelegt werden. Ich möchte nichts vorschnell unterschreiben, ohne es vorher in Ruhe geprüft zu haben.

    Ist dieses Vorgehen der Sachbearbeiterin – insbesondere in Verbindung mit ihrer herablassenden und patzigen Art – deiner Meinung nach üblich?

    Flyer Integrationscoaching persönlich und individuell

  • Ist das tatsächlich so?

    Ja. Wenn es eine Zuweisung ist und auch so vom JC benannt wird und als "Bescheid/Verwaltungsakt" mit RFB am Flyer hängt, dann ist das tatsächlich so. Mir stellt sich aber eher die Frage:

    Du nimmst mehrere Einladungen/Meldetermine nicht wahr, weil sie ohne RFB kommen, und "bewegst" dich erst, weil kein Bürgergeld mehr kommt, da brauchst du ganz offenbar etwas "Druck", also Forderungen ? Oder verstehst du mit Absicht nicht, wofür es Bürgergeld gibt? Das Bürgergeld ist KEIN bedingungsloses Einkommen und zu lesen ist in diesem Flyer NICHT, dass man dich dort in einen Job drängen will. Das hätte jeder JC-Vermittler mit einer Zuweisung zu einem Arbeitgeber oder zu einer AGH schneller und sehr viel günstiger für den Steuerzahler erledigen können.

    Du solltest den Termin am Dienstag als Chance wahrnehmen und dich dort darüber beraten lassen, was für dich möglich ist, wenn du weiterhin hilfebedürftig bist und also weiterhin das Bürgergeld brauchst.

    Alles , was dich momentan hemmt, mobil zu sein, oder auch nur irgendwo erwerbstätig zu sein, hat zunächst NICHTS mit dem Coaching zu tun. Erzählen kannst du den Coachs alles, was du planst, willst und tust.

    Die Vertretungs-SB des JC hat wahrscheinlich kurz in deine Akte geschaut, 1+1 zusammengezählt und der Ton dürfte evtl. auch nicht ganz unberechtigt gewesen sein.

    Übrigens kenne ich Leute, die trotz Voll-oder Teilzeitjobs und Familie versuchen, ihren Führerschein über eine MPU wieder zu erlangen. Nicht aber, um ihren Traumjob zu finden, sondern einfach, um wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

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