Hallo zusammen,
ich hoffe, hier kennt sich jemand mit Bürgergeld / Jobcenter-Recht etwas besser aus.
Bei mir ist folgender Fall passiert:
Mein alter Bewilligungszeitraum für Bürgergeld ist ausgelaufen und ich habe rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag gestellt.
Vorher gab es mehrere Einladungen meiner normalen Sachbearbeiterin zu persönlichen Gesprächen. Zu diesen Terminen bin ich nicht erschienen. Eine Krankheit hatte ich einmal abgesagt. Die Einladungen hatten soweit ich gesehen habe keine Rechtsfolgenbelehrung dabei.
Als ich wegen meines Weiterbewilligungsantrags nachgefragt habe, sagte die Leistungsabteilung, dass ich zuerst einen persönlichen Termin machen müsse, weil ich vorher mehrfach nicht erschienen sei.
Meine eigentliche Sachbearbeiterin war dann aber im Urlaub und ich musste zu einer Vertretung. Diese meinte direkt, dass ich jetzt zwingend ein Intensiv-Bewerbungscoaching bzw. eine Maßnahme bei einem externen Träger machen müsse. Ohne große Erklärung wurde direkt ein Termin mit dem Träger vereinbart, der schon wenige Tage später stattfinden soll.
Mir wurde dabei sinngemäß gesagt:
Wenn ich dort nicht hingehe, bekomme ich erstmal keine Leistungen bzw. kein Geld.
Jetzt meine Fragen:
- Darf das Jobcenter die Weiterbewilligung bzw. Auszahlung von Bürgergeld davon abhängig machen, dass ich zu so einem Coaching gehe?
- Ist ein AVGS / Bewerbungscoaching überhaupt verpflichtend oder normalerweise freiwillig?
- Können alte Meldeversäumnisse aus dem vorherigen Bewilligungszeitraum dazu führen, dass jetzt gar keine Leistungen ausgezahlt werden?
- Ist eine fehlende Rechtsfolgenbelehrung bei Einladungen relevant?
- Darf einfach ohne meine Zustimmung direkt ein Termin bei einem externen Träger gemacht werden?
- Gibt es dazu Urteile oder Erfahrungen?
Mir geht es vor allem darum zu verstehen, was rechtlich tatsächlich zulässig ist und was eher Druck vom Jobcenter sein könnte.
Danke euch.