Hallo,
bin ab 1.1.26 ins Bürgergeld vom ALG1 gekommen.
Der Antrag wurde am 5.1.26 gestellt und am 10.03.26. vorläufig bewilligt.
Ab 1.1.26. habe ich rückwirkend alle Kontoauszüge eingereicht.
Am 10.03.26. würde ich aufgefordert Kontoauszüge vom 01.01.26 bis 27.2.26 nachzureichen, muss ich das tun?
Auch wurden 200 Eur Einkommen angerechnet weil vor 2026 1 mal 200 Eur auf mein Konto eingegangen sind als Nachbarschafts Hilfe, ist das rechtens?
Was kann ich tun ?
Mit freundlichen Grüßen
P Poznanski