Praktikum U25 Einstiegsqualifizierung für eine Ausbildung

  • Mein 18jähriger Sohn hat eine Ausbildung in Aussicht (ab August). Dafür hat er ein 5 Tage Praktikum in der Firma gemacht. Wir haben das vorher beim Jobcenter gemeldet, sein zuständiger Vermittler holte jemanden hinzu (seinen direkten Vorgesetzten), der das alles aufnahm, mit der Firma in Kontakt trat und gleich das Wort "Einstiegsqualifizierung" nach den 5 Tagen in den Raum warf.

    Die 5 Tage Praktikum hießen nun plötzlich MAG und ihm wurde das Praktikum vom Jobcenter zugewiesen, obwohl das JC an der gangen Bewerbungssache keinen Anteil hatte. Zusätzlich hatte die Firma mit ihm einen Praktikumsvertrag abgeschlossen.
    Bei der Firma meinte man, nach den 5 Tagen, wenn er sich gut anstellt, würde man ihn auch vor der Ausbildung für zwei Monate länger nehmen wollen, noch ein längeres Praktikum oder so, ggf. mit Bezahlung, wie man das nannte, es könne auch etwas zusätzliches Geld verdient werden....
    Mein Sohn war begeistert vom 5-Tage-Praktikum, fand alles super, es machte Spaß und im Nachhinein sagten 99 % der Beschäftigten dort, sie fanden ihn Klasse. Wie immer gibt es einen, der NEIN sagte und mit dem mein Sohn eigentlich nie etwas zu tun hatte und wenn, der grundlos nur am Herummeckern war.

    Tja und dann schaltete sich das Jobcenter wieder ein.
    Sie wussten von dem geplanten 2-3 Monate Praktikum der Firma vor der Ausbildung. So geht das nicht, hieß es. Dieses zweite Praktikum genehmigen sie vom Jobcenter so schon mal gar nicht. Wenn dann muss mein Sohn mindestens 4 Monate vor der Ausbildung ein Langzeitpraktikum machen, die Einstiegsqualifizierung. Aber er muss da auch zur Schule und die ist, im Gegensatz zur normalen Berufsschule, sehr weit weg. Gut, mein Sohn bekommt BG, die Entscheidung liegt also eigentlich beim Jobcenter. Jedoch stellen sie sich dort quer, was alle anderen Möglichkeiten meines Sohnes betrifft.

    Nun meine Fragen: MAG, Einstiegsqualifizierung... gibt es da ne Art Kopfprämie für EQ-Vermittelte für den nervigen Jobcenter-Mitarbeiter, weil der so auf dieser Sache herumreitet und alle Chancen meines Sohnes bei der Firma ausschließlich von der Teilnahme an der EQ abhängig macht? Alles unter den 4 Monaten gibt es für ihn nicht, Punkt.
    EQ - die z.B. von der IHK aufgeführten Probleme, die den Nutzen einer EQ für den zukünftigen Azubi benennt, u.a. schwierige Familienverhältnisse, Drogenprobleme, Gewalt... Migration, Lernprobleme... etc. treffen nicht auf meinen Sohn zu.
    Um die Frage, warum macht er die 4 Monate nicht einfach, vorzugreifen: er macht gerade Theorie Fahrschule (nur Klasse AM), wenn die 4 Monate beginnen, macht er die praktische Ausbildung. Ja, er könnte die nebenbei machen, aber er ist jemand, dem fällt es schwer, das unter einen Hut zu bringen, jedoch war geplant, die Praxis der Fahrschule dann innerhalb kürzester möglicher Zeit zu absolvieren, um dann für die Firma besser zur Verfügung zu stehen.Der Herr vom JC meinte, das könnte man doch nach der "Arbeitszeit" beim Praktikum machen, machen schließlich alle so. Ja, man kann das nebenbei machen, aber es würde echt problematisch für meinen Sohn werden. Lieber schnell erledigen, wie er sagt, und dann die nächste Sache angehen.

    Ich habe gelesen, dass dieses erste Praktikum auch auf 6 Wochen verlängert werden könnte. Geht das? Ist diese MAG einem Praktikum gleichzusetzen? Dann könnte man doch eigentlich darauf drängen, dass dies auf 6 Wochen verlängert wird, oder?

    Ich bin für alle möglichen sinnvollen und helfenden Tipps und Ratschläge echt dankbar.
    Und wie immer ist es so: sobald das Jobcenter in etwas involviert ist, dann wird alles doppelt und dreifach so schwer und es fühlt sich an, als muss alles und jeder ihren Stempel tragen.

  • Wenn ihr oder der künftige Ausbildungsbetrieb keine Förderung über das JC haben wollt, dann kann er das ganz einfach mit einem Praktikumsvertrag machen. Das JC muss da nichts genehmigen. Und anders als im SGB III gibt es auch keine Verfügbarkeitsregel, d. h., dass er trotzdem noch Leistungen vom Jobcenter erhält, wenn er das Praktikum macht. Zur Verfügung zu stehen ist nur eine Anspruchsvoraussetzung beim normalen Arbeitslosengeld. Wenn er ein paar Euro Praktikumsvergütung erhält, muss er das natürlich als Einkommen melden. Aber ansonsten könnt ihr das für euch entscheiden, wie ihr wollt. Nur, wenn z. B. Einladungen vom JC kommen oder weitere Maßnahmen, dann haben die u. U. Vorrang oder er könnte sanktioniert werden.

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Okay, also, wenn ich das richtig verstehe, kann das JC nicht NEIN sagen, wenn mein Sohn noch ein zweites Praktikum macht? Denn der Herr vom JC sagte, dass er das so nicht genehmigen wird. Nur die EQ. Und bekommt der Betrieb doch Geld vom JC, dass sie diese EQ machen?

  • Frag den Vermittler doch mal, wieso er meint, dass dein Sohn dafür eine Genehmigung braucht. Das ist im SGB III so, aber eben nicht im SGB II.

    Wenn der Betrieb eine Förderung möchte, dann ist natürlich eine Genehmigung notwendig. Aber EQs nur für 2 Monate gibt es nicht. Warum stellt ihn die Firma nicht einfach bis zum Beginn der Ausbildung auf Minijobbasis ein? Damit wäre allen geholfen. Er verdient ein bisschen und der Betrieb lernt ihn besser kennen.

  • daran habe ich auch gedacht, Tamar. Nur lässt der Herr von der Firma sich jedes Mal vom Arbeitsvermittler regelrecht zutexten, was das Beste für meinen Sohn wäre, dabei hat der Herr der Arbeitsvermittlung meinen Sohn gerade einmal 1 Minute "gesehen", nicht mal gesprochen, bevor er direkt über seinen Kopf hinweg entschied, das muss eine EQ von mindestens 4 Monate werden. Er kennt weder seine Zeugnisse, noch eventuell auftretende Vermittlungshemmnisse, noch irgendetwas. Denn zum Gespräch (Arbeitsvermittlung) war er bei jemand anderem, der diesen zweiten halt nur mal wegen einer Rückfrage hinzugeholt hatte.

    Ich werfe das mal gegenüber der Firma in den Raum, denn eigentlich hatten sie genau das auch geplant, so hieß es nach dem Bewerbungsgespräch und direkt vor der einen Woche Praktikum. Okay, Danke für den Vorschlag.

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