Hallo an alle!
Ich denke, dass ich hier mit meiner Frage am besten aufgehoben bin und setze auf euer Fachwissen.
In meinem Fall ist es so, dass ich mich Anfang Januar von dem Vater meiner Kinder getrennt habe. Wir hatten schon seit jeher getrennte Wohnungen, leben allerdings in demselben Mehrfamilienhaus.
Da der Kindsvater sich nie in die Erziehung und die Pflege unserer Kinder einbrachte, stellte ich bereits im Oktober einen Antrag auf den Alleinerziehendenzuschlag, Zudem wurde mir auferlegt, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Dieser wurde abgelehnt, weil ich mich zu dieser Zeit immer noch in einer Partnerschaft mit meinem Exfreund befand. Das Jobcenter lehnte aufgrund der Ablehnung der Uvk den Alleinerziehendenzuschlag ebenfalls ab.
Nun kam der große Bruch und ich habe mich von meinem Freund getrennt und dies sofort dem Jobcenter mitgeteilt.
Mir wird der Alleinerziehendenzuschlag allerdings versagt, bis die Unterhaltsvorschusskasse feststellt, dass ich wirklich alleinerziehend bin.
Ist das wirklich rechtens? Wie kann das Jobcenter ihre Entscheidungen von einer anderen Stelle abhängig machen?
Und Fakt ist, dass ich vom Kindsvater getrennt bin und auch lebe... Ab wann gilt man dann als alleinerziehend?