Jobcenter verweigert Alleinerziehendenzuschlag

  • Hallo an alle!

    Ich denke, dass ich hier mit meiner Frage am besten aufgehoben bin und setze auf euer Fachwissen.

    In meinem Fall ist es so, dass ich mich Anfang Januar von dem Vater meiner Kinder getrennt habe. Wir hatten schon seit jeher getrennte Wohnungen, leben allerdings in demselben Mehrfamilienhaus.

    Da der Kindsvater sich nie in die Erziehung und die Pflege unserer Kinder einbrachte, stellte ich bereits im Oktober einen Antrag auf den Alleinerziehendenzuschlag, Zudem wurde mir auferlegt, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Dieser wurde abgelehnt, weil ich mich zu dieser Zeit immer noch in einer Partnerschaft mit meinem Exfreund befand. Das Jobcenter lehnte aufgrund der Ablehnung der Uvk den Alleinerziehendenzuschlag ebenfalls ab.

    Nun kam der große Bruch und ich habe mich von meinem Freund getrennt und dies sofort dem Jobcenter mitgeteilt.

    Mir wird der Alleinerziehendenzuschlag allerdings versagt, bis die Unterhaltsvorschusskasse feststellt, dass ich wirklich alleinerziehend bin.

    Ist das wirklich rechtens? Wie kann das Jobcenter ihre Entscheidungen von einer anderen Stelle abhängig machen?

    Und Fakt ist, dass ich vom Kindsvater getrennt bin und auch lebe... Ab wann gilt man dann als alleinerziehend?

  • Du hast dich doch selbst in diese Lage gebracht. Eine Partnerschaft ist dadurch geprägt, dass man sich eben um seine Kinder kümmert. Gemeinsam. Sicherlich der eine mehr, der andere weniger, das ist in fast jeder Partnerschaft so. Gegenüber dem Jugendamt gibst du an, in einer solchen Partnerschaft zu leben, so dass er weder Unterhalt für die Kinder zahlen muss noch Unterhaltsvorschuss fließt und beim Jobcenter behauptest du im Prinzip das Gegenteil. Jetzt plötzlich, ohne Veränderung der häuslichen Verhältnisse, etwas anderes zu behaupten, ist halt schwer nachweisbar. Da du ja jetzt UVG bewilligt bekommen müsstest, wenn du auch dort deine Angaben auf "wir sind jetzt getrennt" geändert hast. sollte es ja dann auch den Mehrbedarf bald geben. Damit ist doch dein Problem dann gelöst.

  • Nein nein, er zahlt ja Unterhalt, so ist das nicht!

    Ich habe schon insgesamt 7 Anträge auf Unterhaltsvorschuss gestellt in der Vergangenheit, weil mir das Jobcenter dies auferlegt hat. Jeder Antrag wurde abgelehnt, da ich mich ja in einer Beziehung befand. In einem Telefonat mit der UVK wurde mir gesagt, dass dies eine Grauzone wäre: Beim Jobcenter gelte man als Alleinerziehend, wenn man keine gemeinsame Wohnung mit dem Kindsvater bewohnen würde, bei der UVK wäre man erst Alleinerziehend, wenn man tatsächlich keine Partnerschaft führt.

    Den jetzt 8. Antrag habe ich gestellt, weil das Jobcenter mich jetzt, nachdem die Beziehung vorbei ist, sowieso wieder dazu aufgefordert hätte.

    Darum ja die Frage, ob und inwieweit das Jobcenter ihre Entscheidung von der UVK abhängig machen darf?

    Und inwiefern soll ich denn meine häuslichen Verhältnisse ändern? Ich lebe doch schon mit meinen Kindern alleine in meiner Wohnung. Soll ich jetzt erst ausziehen, um zu "beweisen", dass die Beziehung beendet ist?

    Danke dir, dass du dir die Zeit genommen hast, mir zu antworten.

  • er zahlt ja Unterhalt

    Da der Kindsvater Unterhalt zahlt, wurde der Antrag auf Unterhaltsvorschuss abgelehnt. Das ist rechtens.

    Nun ab Januar kannst du die Trennung vom Partner/Kindsvater hoffentlich nachweisen. Wie hast du das gemacht?

    Die begründete Ablehnung der UVK wird das JC anerkennen, wenn ab Januar die tatsächliche Trennung und die UH-Zahlung des Kindsvaters im Kontoauszug nachgewiesen ist.

    Ich denke, dann wird das JC dir auf Antrag den Mehrbedarf nach § 21(3) SGB II zahlen. Der Unterhalt des Kindsvaters wird beim Bürgergeld-Bedarf der BG voll berücksichtigt/angerechnet.

  • Danke auch dir für deine Antwort!

    Die Anträge wurden damals abgelehnt, weil wir uns zu dieser Zeit noch in einer Beziehung befanden. So war jedenfalls die Begründung der UVK.

    Ja, wie habe ich mich getrennt? Ich sagte, dass ich die Beziehung beende, weil ich gewisse Zustände nicht mehr ertrage und niemals bis zu meinem Lebensende so ein Dasein fristen werde. Auf keinen Fall kann ich diesen Menschen noch eine Sekunde länger an meiner Seite ertragen.

    Wie soll ich aber nachweisen, dass ich getrennt lebe?

    Anders herum ist es doch total anmaßend, mir eine Beziehung zu unterstellen, die es gar nicht mehr gibt.... Ich bin gerade total ratlos!

  • So war jedenfalls die Begründung der UVK.

    Diese Begründung war korrekt. Unterhaltsvorschuss kann man nur erhalten, wenn der UH-Pflichtige nicht zahlt. So lange man in der Beziehung lebt, sind beide Partner unterhaltspflichtig für die Kinder. Und wenn der Kindsvater schon Unterhalt zahlt, fällt die UVK komplett raus.

    Ich sagte, dass ich die Beziehung beende,

    Das sollte doch bitte schriftlich sowohl dem Partner als auch dem JC mit Datum erklärt werden. Was du dann noch nachweisen musst, wird das JC dir mitteilen. Wenn der Kindsvater in seiner eigenen Wohnung wohnt und ihr getrennt wirtschaftet, sollte das genügen. Zahlung von Kindesunterhalt auf dein Konto ist ein weiterer Nachweis. Dass die Kinder bei dir wohnen und nur zum Umgang zum Vater gehen, sollte auch vereinbart und bei Bedarf nachgewiesen werden... Irgendwelche "mir langts jetzt mit diesem Mann" ist doch wirklich nichts, womit eine UVK eine Vorschussberechtigung ableiten könnte.

    Anders herum ist es doch total anmaßend,

    Nein, das ist nicht anmaßend. Bis Ende 2025 hast du mit den Kindern in der Partnerbeziehung gelebt, hast Unterhalt bekommen und warst nicht alleinerziehend.

    Jetzt erst in 01/2026 ist also die Trennung schriftlich zu erklären. Du verwechselst vielleicht Unterhalt für Kinder mit Beziehungsstreit?

  • Ich habe die Trennung doch bereits schriftlich erklärt. Das Einzige, was ich nicht mitgeteilt habe, sind die Gründe für das Beziehungsende, und die sind einfach Privatsache und gehen niemanden etwas an.

    Unterhaltsvorschuss bekommt man übrigens auch, wenn der Unterhaltspflichtige nicht genug Unterhalt zahlt, daher ist deine Aussage falsch.

    Warum sollte ich meinem Expartner schriftlich mitteilen, dass ich mich von ihm trenne? Das hat er sehr wohl während des Gesprächs verstanden, er ist ja schließlich erwachsen.

    Der Unterhalt auf dem Konto wird wohl nicht als Beweis für die Trennung dienen, denn den bekam ich ja bereits während der Beziehung.

    Und hier geht's nicht um einen Beziehungsstreit, sondern um eine Trennung, die das Jobcenter einfach mal nicht hinnehmen will.

  • Ich sagte, dass ich die Beziehung beende, weil... sorry, wenn du das so hier einbringst, und auch hier die privaten Gründe nennst, dann lese ich das genau so.

    Sorry, wenn du schreibst, Nein nein, er zahlt ja Unterhalt, so ist das nicht! kann ich leider nicht wissen, ob er voll oder teilweise zahlt und auch nicht, ob er schon lange mit Kontoüberweisung UH zahlt. Der UVK solltest du jetzt mitteilen, dass ihr euch 01/26 getrennt habt und du UH-Vorschuss ergänzend benötigst.

    Wenn eure Partner-Beziehung grad erst mit der erklärten Trennung endete, ist er jetzt dein Ex-Partner. Wenn du das glaubhaft nachweist bzw. schon nachgewiesen hast, wird das JC das auch bewerten können.

    Hat das JC dir im Januar auf deine Erklärung zur Trennung schon geantwortet? Was?

    Auf keinen Fall musst du ausziehen, denn das beweist keine Trennung.

  • Ja, das Jobcenter hat geantwortet. Und zwar schrieb der Sachbearbeiter, dass er die Bearbeitung der UVK abwartet und wenn diese feststellt, dass ich Alleinerziehend bin, wird er meinen Antrag nochmals bearbeiten.

    Darum geht es doch die ganze Zeit: warum macht das Jobcenter die Auszahlung des Alleinerziehendenzuschlags von der UVK abhängig? Was haben die denn damit zu tun?

    Fakt ist, die Beziehung ist vorbei. Ich bin ledig.

    Und jetzt wird solch ein Theater gemacht.

  • wird er meinen Antrag nochmals bearbeiten.

    Danke für diese Info. :) Es ist also kein Theater, sondern der geforderte Nachweis der UVK. Wenn du die Trennung von deinem Partner auch der UVK mitgeteilt hast, wird diese einen Bescheid erteilen. Mit diesem kann das JC einen Änderungsbescheid mit Mehrbedarf wegen Alleinerziehung erteilen. Das ist der normale Verfahrensgang, wenn sich Veränderungen ergeben.

    Fakt ist, die Beziehung ist vorbei.

    Seit Anfang Januar 2026. Die Behörden arbeiten also bereits daran und so, wie es läuft, ist es "rechtens".


    Alles Gute!

  • Nein nein, er zahlt ja Unterhalt, so ist das nicht!

    Würde er Unterhalt zahlen, der höher ist als der UVG Satz, würde man dich nicht zum Jugendamt schicken. Wieviel zahlt er denn? Wie alt ist das Kind?


    In einem Telefonat mit der UVK wurde mir gesagt, dass dies eine Grauzone wäre: Beim Jobcenter gelte man als Alleinerziehend, wenn man keine gemeinsame Wohnung mit dem Kindsvater bewohnen würde, bei der UVK wäre man erst Alleinerziehend, wenn man tatsächlich keine Partnerschaft führt.

    Blödsinn. Ledig und nicht in einem Haushalt lebend, der Vater kümmert sich nicht. Das ist vollkommen ausreichend für UVG. Den Trick "er ist trotzdem Partner" wenden die Jugendämter gern an.

    Wenn du jetzt beim Jugendamt angibst, dass ihr euch getrennt habt, wird man wohl UVG bewilligen und dann auch den Mehrbedarf. Also einfach abwarten.

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