Liebes Forum,
ich bin neu hier und habe beim Googeln und hier im Forum noch keine passenden Hinweise gefunden, daher schreibe ich einen neuen Beitrag. Verweist gerne auf bestehende, wenn ich die bisher übersehen habe.
Folgende Situation: Mein Bruder bezieht schon länger Bürgergeld. Unsere Eltern wollen ihr selbst bewohntes Eigenheim uns Geschwistern schenken/überschreiben mit lebenslangem Wohnrecht für sie selbst. Geplant ist beim Notar einen entsprechenden Vertrag zu machen. Wie wird sich diese Schenkung auf den Bezug des Bürgergeldes bei meinem Bruder auswirken und was passiert, wenn die Eltern z.B. ins Pflegeheim müssen oder versterben, also das Haus nicht mehr durch die bewohnt wird? Das Haus ist eine (großzügige) Wohneinheit und kann nicht ohne großen Umbauarbeiten in zwei WE umgebaut werden.
Sagt mir gerne Bescheid, wenn es noch mehr Informationen braucht, um die Situation beurteilen zu können.
Danke und schöne Feiertage allen!
Lisa