Wir beziehen Bürgergeld und leben als vierköpfige Familie – meine Frau, unsere zwei Kinder und ich. Unser Sohn ist 4 Jahre alt und hat einen Grad der Behinderung (GdB) von 60 mit den Merkzeichen H (Hilflosigkeit) und B (Begleitung).
Er erhält Eingliederungshilfe gemäß § 112 SGB IX in Form einer Autismustherapie.
Meine Frage lautet:
Haben wir einen Anspruch auf Mehrbedarf?