Beiträge von Peterhart

    Wir beziehen Bürgergeld und leben als vierköpfige Familie – meine Frau, unsere zwei Kinder und ich. Unser Sohn ist 4 Jahre alt und hat einen Grad der Behinderung (GdB) von 60 mit den Merkzeichen H (Hilflosigkeit) und B (Begleitung).

    Er erhält Eingliederungshilfe gemäß § 112 SGB IX in Form einer Autismustherapie.

    Meine Frage lautet:
    Haben wir einen Anspruch auf Mehrbedarf?