Eine volle Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann grundsätzlich nicht mit Bürgergeld aufgestockt werden, da Bürgergeld für erwerbsfähige Personen ist und eine volle Erwerbsminderung dem entgegensteht. Stattdessen kann nach einer bewilligten vollen EM-Rente ein Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bestehen, die dann als Aufstockung dient, wenn das Einkommen nicht ausreicht.
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