In Kürze erwarte ich eine Erbschaft in Höhe von ca. 50.000 E. Die Karenzzeit 1Jahr ist bereits überschritten. Somit würde ein Schonvermögen von 15.000E + Frage1: zusätzlich Grundfreibetrag 150E pro Lebensjahr(x62) verbleiben? Mir ist bekannt das ich daher den übersteigenden Betrag vor erneutem Bezug von Bürgergeld aufbrauchen muss.
Um in etwa zu wissen ab wann ein erneuter Antrag zu stellen wäre müsste ich berechnen können -
Miete + freiwilliger Krankenversicherungsbeitrag + Frage 2: Kosten für angemessene Lebensführung( Betrag?) +Frage 3 zusätzlicher Mehrbedarf wegen Behinderung von70% (Betrag?)
Welche zusätlichen Möglichkeiten bestehen weiterhin um den Zugriff durch Jobcenter zu schmählern?
Mit Dank im Voraus
ttroxor