Erbschaft während des Bürgergeldbezugs - Freibeträge - angemessener Lebensstiel

  • In Kürze erwarte ich eine Erbschaft in Höhe von ca. 50.000 E. Die Karenzzeit 1Jahr ist bereits überschritten. Somit würde ein Schonvermögen von 15.000E + Frage1: zusätzlich Grundfreibetrag 150E pro Lebensjahr(x62) verbleiben? Mir ist bekannt das ich daher den übersteigenden Betrag vor erneutem Bezug von Bürgergeld aufbrauchen muss.

    Um in etwa zu wissen ab wann ein erneuter Antrag zu stellen wäre müsste ich berechnen können -

    Miete + freiwilliger Krankenversicherungsbeitrag + Frage 2: Kosten für angemessene Lebensführung( Betrag?) +Frage 3 zusätzlicher Mehrbedarf wegen Behinderung von70% (Betrag?)

    Welche zusätlichen Möglichkeiten bestehen weiterhin um den Zugriff durch Jobcenter zu schmählern? :lol

    Mit Dank im Voraus

    ttroxor

  • Frage1:

    Einen zusätzlichen "Grundfreibetrag" gibt es nicht.

    Im § 12 SGB II sind die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten nachlesbar.

    Frage 2:

    Angemessene Lebensführung ist nicht mit einem Eurobetrag zu beziffern. Es muss keine Lebensführung auf Bürgergeldniveau sein. Es soll keine verschwenderische Lebensführung mit dem Ziel sein, baldmöglichst wieder hilfebedürftig zu werden.

    Ggfls. will das JC Nachweise für Ausgaben vor Wiederbewilligung von Bürgergeld haben.

    Frage 3

    Woraus ergeben sich 70% ?

    um den Zugriff durch Jobcenter zu schmählern?

    Das JC greift gar nicht zu. Es prüft den neuen Antrag und bescheidet ihn dann.

    Die Kenntnis, dass man Erbe wurde, ist dem JC mitzuteilen.

  • Angemessene Lebensführung

    hierzu benötige ich einen Betrag möglichst mit Rechtsbeleg. da dies eher Ansichtssache ist (was ist normal, aws ist verschwenderisch?)

    Woraus ergeben sich 70% ?

    70% ist der Behinderungsgrad

    Die Kenntnis, dass man Erbe wurde, ist dem JC mitzuteilen.

    Noch bin ich es nicht. Da es eine Erbengemeinschaft ist, müssen vor Beantragung des gemeinschaftlichen Erbscheins erstmal alle Adressen ermittelt werden usw.

    Es prüft den neuen Antrag und bescheidet ihn dann

    Ich könnte mir ein Auto kaufen für bis zu 15.000E. Eventuell Haushaltsgeräte, neue Kleidung, PC, Elektrogeräte usw.- diesbezüglich wäre es kein Problem den noch überschüssigen Betrag von 35.000E möglichst zu mindern. Was wäre gesetzlich maximal möglich?(möglichst mit Rechtsbeleg)

    Vorab: Es mag nicht jeder damit einverstanden sein, das ich versuche mein Erbe vor Zugriff des Staates zu schützen - Allerdings habe ich die Gesetze nicht gemacht - und somit sehe ich es als mein Recht alle möglichen Mittel auszuschöpfen.

  • hierzu benötige ich einen Betrag möglichst mit Rechtsbeleg

    Den gibt es nicht. Nicht nur wegen der Ansichtssache, sondern weil die Spanne der Lebensführung mit Bürgergeld und mit angemessener, nicht verschwenderischer Lebensführung sehr groß ist und es auf den Einzelfall ankommt.

    70% ist der Behinderungsgrad

    Nein. Es ist GdB 70. Nach §21 SGB II kann ein Mehrbedarf von pauschal 35% des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt werden.

    Es gibt keinen Zugriff des Staates auf dein Erbe. Du würdest unter Umständen gem. SGB II nicht mehr hilfebedürftig sein und eben nur kein Bürgergeld erhalten.

  • Spanne der Lebensführung mit Bürgergeld und mit angemessener, nicht verschwenderischer Lebensführung sehr groß ist und es auf den Einzelfall ankommI

    Irgendwo muss dies doch festgelegt sein,ansonsten könnte jeder Jobcentermitarbeiter willkürlich entscheiden.

    kann Mehrbedarf von pauschal 35% des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt werden.

    wieder nichts eindeutiges......wie soll man damit etwas berechnen können?

    eben nur kein Bürgergeld

    Aufgrund der bis dato wohl (meiner Meinung nach) unklaren Lage sehe ich schon den nächsten Prozess vor Sozialgericht...besondes was Anschaffungskosten für Auto und weitere Artikel betrifft.....

    Beim Jobcenter wundert mich allerdings nichts mehr -nach 5 jähriger Dauer eines (gewonnenen) Prozesses hat man gewisse Erfahrungen gesammelt...

    Trotz allem Dank für die bisherigen Antworten - wobei ich hoffe das noch etwas wirklich aussagekräftig verwertbares kommt.

    Ansonsten verbleibt mir nur der (kostenintensive) Weg zu einem Rechtsberater

  • Ein JC-Mitarbeiter entscheidet nicht willkürlich. Ein JC-Mitarbeiter hat nach pflichtgemäßem Ermessen und ggfls. aufgrund von Nachweisen zu entscheiden. Das ist das Gegenteil von Willkür.

    Den maßgebenden Regelbedarf kennst du. Rechnerisch sehr einfach und genau sind 35% von 563,- zu ermitteln.

    An meinen Antworten ist nichts unklar. Du könntest die 35.000,- "angemessen" verbrauchen. Mit den verbleibenden 15.000,- als "Schonvermögen" würdest du wieder hilfebedürftig und leistungsberechtigt. So jedenfalls nach aktueller Rechtslage.

    Ein unangemessener Verbrauch wäre zb ein einziger Besuch im Casino, wo du sofort die 35k verzockst oder eine 35k-Spende an eine X-Organisation.

    Selbst dann würde der Staat/JC nicht auf dein Erbe zugreifen. Sind die Infos nun verwertbar?

  • Die Beiträge von Louise sind klar und verständlich. "Angemessenheit" oder "Unangemessenheit" sind unbestimmte Rechtsbegriffe. Du kannst also keine Antwort erwarten a la "Wenn du mehr als 2000 Euro im Monat verbraucht, dann...". Das ist schlicht nicht möglich!

    Wenn dir das Erbe zufließt bzw. du die rechtliche Verfügung darüber hast, wirst du aus dem Bezug ausscheiden. Dann kannst du mit dem Geld wirtschaften. Dir steht es dabei frei, es vermögensgeschützt auszugeben, eben z. B. für ein Auto, für notwendige Haushaltsgeräte, Reisen usw. Orientieren musst du dich dabei an den Gepflogenheiten von Otto Normal. Also kein Flat mit 150 Zoll Bildschirmdiagonale für 9000 Euro oder die Weltreise für 10.000 Euro.

    Dann gibt's bei der nächsten Antragstellung auch keine Probleme mit dem Jobcenter.

  • Ich denke ich habe klar definiert das mein Ziel ist von den 35.000€ möglichst viel zu erhalten. Das ich hiervon keine Weltreise oder Casinobesuch machen sollte ist verständlich.Allerdings sind die weiteren Angaben allesammt weiterhin unklar. Ottonormal hilft hier nicht.

    Durch Auto, neuen PC ; Haushalts- und Elektrogeräte usw. kommt man relativ leicht auf einen beträchtlichen Betrag. Das hierbei kein 9000E Flat drinn ist ...- aber was darf der max. Kosten? bzw. was wäre der Max. Gesammtbetrag aller Anschaffungen?


    kann ein Mehrbedarf von pauschal 35% des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt werden.

    kann ist nicht gleich muss!Bei einem Sachbearbeiter hat man vieleicht Glück , bei dem anderen nicht, oder wie?

    Angemessene Lebensführung - das hierbei kein Betrag von monatlich über 2000€ drinn ist, ist klar,aber wieviel maximal?

    Für manche wäre es der Regelbedarf, für andere 1200-1500€.. wohl Je nach Sachbearbeiter= Willkür?

    Dann gibt's bei der nächsten Antragstellung auch keine Probleme mit dem Jobcenter.

    Wie bereits erwähnt habe ich bereits E4rfahrung gesammelt: Nach einer bereits erhaltenen Erbschaft vor ca. 9 Jahren wurde mir 5 mal der Wiederbewilligungsantrag( incl. jeweils Widerspruch) abgelehnt, wobei mir trotz Hinweisen und Belegen die während der Zeit ohne Leistungsbezug "freiwilligen Krankenkassenbeiträge" nicht angerechnet wurden. Der Prozess vorm Sozialgericht wurde durch Jobcenter immer wieder in die Länge gezogen usw.

    Ich habe also schon Pferde kotzen gesehen.

    Damit dies nicht nochmal passiert, bin iich auf Suche nach Hilfe. Wobei ich anhand der Beträge von anderen Mitgliedern bereits festgestellt habe, das hierbei eher nach dem Grundsatz ""Ausnutzung des Sozialstaates" verfahren wird und Hilfe daher eher dürftig ausfällt.

    Nun -nichts für Ungut- es gibt noch andere Hilfestellen....

  • klar,aber wieviel maximal?

    Was verstehst du an "Es gibt keinen konkreten Euro Betrag." nicht?


    wohl Je nach Sachbearbeiter= Willkür?

    Die Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs ist keine Willkür, solange keine offensichtliche Rechtsbeugung vorliegt (z. B. Bezifferung sogar unter dem SGB II Bedarf).


    Nun -nichts für Ungut- es gibt noch andere Hilfestellen..

    Gibt es. Auch dort wird man dir keinen konkreten Betrag nennen können. Wenn doch, ist höchstgradig unseriös.

  • das mein Ziel ist von den 35.000€ möglichst viel zu erhalten.

    Das geht. Der Gesetzgeber hat das berücksichtigt und greift keinesfalls auf das Erbe zu. Extreme Beispiele waren zur Veranschaulichung. Es gibt keine Regelung, dass ein Auto max 14.999,- kosten darf oder eine Waschmaschine max. 499,-. Auch für Bekleidung und Schuhe hat noch nie jemand maximale Preise festgesetzt. Es geht um den Einzelfall und nicht um Ottonormal oder Statistik.

    was wäre der Max. Gesammtbetrag aller Anschaffungen?

    Mit 15.000,- als Schonvermögen sind es 35.000,-. Das ist eine sehr einfache Rechnung.

    Glück ist kein Kriterium. Sind die Voraussetzungen gegeben, wird der MB gewährt. Wozu gibts Gesetze? Deine Rechnereien sind jetzt reine Beschäftigungstherapie.

    Man sollte laufende Kosten berücksichtigen. z.B. den KV-Beitrag, den Rundfunkbeitrag, Versicherungs-/Rep.-kosten fürs Auto. Ich kenne z.B. Personen, die sorgten auch noch ein wenig fürs Alter oder Sterben vor und legen eine geschützte Summe an.

    Es kommt auf den Einzelfall an, aber das hatten wir ja schon.

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