Frage nach Krankheiten Vermittlung

  • Hallo. Ich habe zum allerersten Mal einen Termin bei der Vermittlung im Jobcenter nach Antrag auf Bürgergeld.

    Ich bin etwas verunsichert was ich antworten soll wenn ich nach gesundheitlichen Einschränkungen gefragt werde.

    Momentan geht es mir relativ gut aber Anfang des Jahres hatte ich eine Depression und Ängste und war auch deswegen länger krank geschrieben in der Arbeit. Die Erkrankung hatte aber jetzt nichts direkt mit der Arbeit zu tun. Habe zwar noch Gespräche mit Psychotherapeut aber bin jetzt nicht arbeitsunfähig erkrankt.

    Wenn ich jetzt gefragt werde nach gesundheitlichen Einschränkungen muss ich ihm das nennen? Ich denke das diese Frage bestimmt kommen wird da ich meinen letzten Job selber gekündigt habe. Hier spielten aber gesundheitliche Gründe eigentlich keine Rolle.

    Ich lese sovieles. Sei ehrlich. Oder sag nichts. Oder sag nicht zu viel. Ich möchte nichts falsch machen. Wenn ich es sagen muss ok. Wenn ich nicht muss würde ich es gerne vermeiden.

    Ich habe kaufmännische Ausbildung und möchte auch da wieder arbeiten, also kein Beruf der extrem belastend ist.

  • Naja, das musst du entscheiden, weil nur du weißt wie du dich fühlst. Ich sehe auch keinen Nachteil darin, es nicht zu erzählen. Depressionen sind ja nicht weg, wie bei einem Lichtschalter.

    Oder andersherum gefragt: Welche Gründe könnten dagegen sprechen (aus deiner Sicht), wenn du das Thema offen im Gespräch mit dem Jobcenter ansprichst?

  • Das stimmt. Ja hab halt gelesen, dass man dann zu dem medizinischen Dienst muss oder wie das heisst und alles offenbaren muss wie sämtliche ärztliche Berichte und alles. Oder irgendwelche Maßnahmen in Richtung Psyche oder sowas. Das wäre dann schon etwas wo ich ungutes Gefühl hätte. Steht ja dann für immer in den Akten von denen. Hab halt vieles gelesen in Foren und teilweise waren da echt krasse negative Erfahrungen dabei.

  • Es schickt dich niemand sofort zum medizinischen Dienst. Du schreibst ja selbst, dass du nicht arbeitsunfähig erkrankt bist, es gibt also keinerlei Anlass, dich zum medizinischen Dienst zu schicken.

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