Mietvertrag für über 25 Jahre altes Kind im eigenen Haus

  • Hallo zusammen,

    unser über 25 Jahre altes Kind wohnt noch bei uns im eigenen Haus. Es stellt nun den ersten Antrag auf Bürgergeld.
    Kann ich mit unserem ü 25 Kind einen Mietvertrag abschließen der mit dem Bürgergeldantrag eingereicht wird? Wenn ja, worauf muss ich achten und gibt es evtl. irgendwo Vordrucke?
    Vielen Dank.

    Viele Grüße
    Matthies

  • Kannst du. Wird das JC aber wahrscheinlich nicht anerkennen, wenn er jahrelang kostenfrei wohnen durfte, als er nicht hilfebedürftig war und justament, wenn der Staat zahlen soll, nicht mehr.

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Unter 25 Jahren gehört das Kind ja auch mit zur Bedarfsgemeinschaft und wir als Eltern waren in der Pflicht, inkl. Krankenkassenbeitrag ab 23 Jahren usw.
    Über 25 Jahre ändert sich das. Für den Staat wäre es noch teurer wenn eine eigene Wohnung bezahlt werden müsste. Das wäre dann die Alternative.
    Reicht als Mietvertrag für das Jobcenter die ausgefüllte Mietbescheinigung?

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