Beiträge von Matthies

    Danke für die schnelle Antwort.
    Unter 25 Jahren gehört das Kind ja auch mit zur Bedarfsgemeinschaft und wir als Eltern waren in der Pflicht, inkl. Krankenkassenbeitrag ab 23 Jahren usw.
    Über 25 Jahre ändert sich das. Für den Staat wäre es noch teurer wenn eine eigene Wohnung bezahlt werden müsste. Das wäre dann die Alternative.
    Reicht als Mietvertrag für das Jobcenter die ausgefüllte Mietbescheinigung?