Hallo zusammen,
vorweg, ich habe diesen Beitrag hier bereits gelesen aber hätte gerne trotzdem noch etwas mehr Sicherheit.
Kurz zu meiner Situation:
Ich habe mein Abitur auf dem 2. Weg nachgeholt, hatte also vorher schon eine Ausbildung und eine eigene Wohnung, aktuell bin ich über Bürgergeld finanziert. Ich plane ein Medizinstudium zu beginnen. Ich war jetzt leider längere Zeit sehr krank und schaffe den Studienbeginn zum Wintersemester im Oktober nicht, daher hoffe ich jetzt, dass ich zum Sommersemester wieder fit bin. Mein Plan war jetzt, mir erstmal noch ca. 3 Monate Zeit zu geben um wieder voll Gesund zu werden und anschließend die Zeit sinnvoll nutzen indem ich ein 3 monatiges Praktikum in der Pflege mache (braucht man früher oder später als Mediziner, außerdem ist es nochmal ein guter Test für meine Gesundheit und Belastbarkeit und meinen Berufswunsch)
Das Praktikum wäre unbezahlt und ist nicht zwingend erforderlich für den Beginn meines Studiums, indirekt hilft es mir aber bei meiner beruflichen Orientierung. Als Zusatzinfo: Ich habe keine Eingliederungsvereinbarung oder Maßnahme oder ähnliches am Laufen.
Meine konkreten Fragen:
1. Bin ich verpflichtet das Jobcenter über das Praktikum zu informieren?
2. Habe ich Anspruch auf Leistungen während dieses Praktikums?
3. Darf das Jobcenter dieses Praktikum verwehren oder zeitlich einschränken?
Vielen Dank und viele Grüße![]()