Einkommenssteuererstattung & Krankenkassenguthaben

  • Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr eine Einkommenssteuererstattung erhalten für die Steuererklärung aus vorherigen Jahren. (Dort war ich selbstständig tätig)

    Ein paar Monate später habe ich dann auch noch ein Guthaben von meiner Krankenkasse erhalten, da ich in den vorherigen Jahren zu hohe Beiträge gezahlt hatte.

    Beide Erstattungen habe ich erhalten (letztes Jahr) während ich im Bezug von Bürgergeld war / bin.

    Nun bin ich dabei die endgültige Festsetzung des Zeitraums (letztes Jahr) zu bearbeiten inkl. Kontoauszüge etc.

    Meine Frage: Werden beide Beträge als Einkommen berechnet und dann nachträglich verrechnet mit dem Bürgergeld in dem Monat? Das würde mich nämlich in große finanzielle Schwierigkeiten bringen. Ich hatte mit diesen beiden Erstattungen mein Dispokredit auf meinem Konto ausgleichen können (das ist auch ersichtlich auf den Kontoauszügen)

    Ich hatte gelesen: Wenn eine Einnahme (zB. Steuererstattung) im Monat des Zuflusses vollständig verbraucht wurde und nicht mehr zur Bedarfsdeckung zu Verfügung steht, darf sie nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet werden. (basierend auf dem BSG-Urteil vom 25.01.2023)

    Vielen Dank für eine Info / eure Erfahrungen!

  • Aus Januar 2023 ist mir auch kein Urteil bekannt, das Aktenzeichen würde hier helfen.

    Im Juni 2020 war das unter dem Aktenzeichen B 4 AS 9/20 R Thema beim BSG. Auszug von https://www.buergergeld.org/news/neue-schu…entern-grenzen/:

    Zitat

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bestätigt: Jobcenter dürfen Bürgergeld-Empfänger nicht dazu drängen, ihren Dispokredit zu nutzen, um mit neuen Schulden den Lebensunterhalt zu sichern. Ein überzogenes Konto gilt nicht als „bereites Mittel“ und darf daher nicht als verfügbares Einkommen angerechnet werden.

  • Deshalb gibt es ja jetzt die gesetzliche Regelung, dass bei vorzeitig verbrauchtem verteilten Einkommen die Leistungen darlehensweise gezahlt werden. Bei einer vorläufigen Bewilligung läuft das dann in der endgültigen Festsetzung halt trotzdem auf Erstattung hinaus.

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