Beiträge von buergergeld.org
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Aus Januar 2023 ist mir auch kein Urteil bekannt, das Aktenzeichen würde hier helfen.
Im Juni 2020 war das unter dem Aktenzeichen B 4 AS 9/20 R Thema beim BSG. Auszug von https://www.buergergeld.org/news/neue-schu…entern-grenzen/:
ZitatDas Bundessozialgericht (BSG) hat bestätigt: Jobcenter dürfen Bürgergeld-Empfänger nicht dazu drängen, ihren Dispokredit zu nutzen, um mit neuen Schulden den Lebensunterhalt zu sichern. Ein überzogenes Konto gilt nicht als „bereites Mittel“ und darf daher nicht als verfügbares Einkommen angerechnet werden.
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Es gibt leider zu viele Menschen, die tatsächlich auf das Bürgergeld angewiesen sind. Deine Anfrage unterstreicht, weshalb Betroffene stigmatisiert und durch den Kakao gezogen werden.
Das hier ist ein Hilfeforum für Bedürftige, keine Anlaufstelle für Sozialbetrug. Mit den von dir genannten Zahlen hast du mehr als genug Geld zum leben. Mir fehlen echt die Worte.
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Leider wird sehr gerne Stimmung gemacht und viel Unsinn verbreitet, wer was nicht alles vom Amt bekommt. Hast du evtl. konkrete Beispiele, was dir besonders sauer aufstößt?
Unter https://www.buergergeld.org/news/so-hoch-i…hende-im-monat/ haben wir mal ausgewertet, was durchschnittlich vom Jobcenter gezahlt wird. Ich sag mal so - schwarze Schafe explizit ausgenommen - ein Leben in Saus und Braus ist das nicht.
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Wo gibt es Unterschiede bei der Berechnung? Kannst du hier ein paar konkrete Zahlen zum Vergleich nennen? Müssen auch nicht die tatsächlichen sein. Aber so ist das erstmal nur Rätselraten.
Und, beim Arbeitslosengeld handelt es sich um sonstiges Einkommen, egal ob über ein separates Feld eingegeben oder direkt über sonstiges Einkommen.
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Bürgergeld kannst du bekommen, wenn du hilfebedürftig und erwerbsfähig bist. Das ist hier so nicht zu beurteilen. Dazu eine Lektüre https://www.buergergeld.org/voraussetzungen/
Im Falle des Bürgergeld-Bezuges würdest du eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden, so dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse deiner Eltern keine Rolle spielen.
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Ja, der Freibetrag gilt auch während des Bürgergeld-Bezuges. Ein separates Sparkonto spielt keine Rolle.
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Zur Kostenübernahme von Nahrungsergänzung nach einer Magen-OP hat das LSG in einem ähnlich gelagerten Fall bereits 2020 geurteilt und der Frau einen Mehrbedarf zugesprochen, siehe https://www.buergergeld.org/news/mehrbedar…aenzungsmittel/.
Zu den Igel Leistungen kann ich leider nichts sagen.
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Ich gehe davon aus, dass es um den allgemeinen Gemeinschaftsstrom geht, den ja jede Mietpartei anteilig mitbezahlt.
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Wieso bekommst du denn die Stromrechnung des Vermieters nicht? Rechnet der Vermieter Strom über die Nebenkostenabrechnung ab, darfst du auch die Belege dazu einsehen und auch bspw. Fotos davon machen, siehe https://www.mietrecht.de/nebenkosten/ne…-belegeinsicht/
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Einkommen, welches die Freibeträge für Zuverdienst übersteigt, wird angerechnet. Eine Strafe ist das ja nicht sondern logische Konsequenz, verdienst du mehr Geld, benötigst du weniger Unterstützung vom Staat.
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Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur noch der Klageweg über ein Sozialgericht. Schlechter gestellt ist man damit nicht, da der Fall komplett betrachtet wird.
Wenn der Sachverhalt keine Rolle spielt, wäre die Frage ohne die Ausführungen im Eingangspost sicherlich schneller beantwortet gewesen. Die Zahlen sind so erstmal unrealistisch, was zwangsläufig Fragen aufwirft.
Wie sehen denn die Heizkosten bei den Nachbarn aus, ähnlich?
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Dann Widerspruch gegen den Bescheid erheben und als Begründung anführen, dass es sich um Pflichtbeiträge handelt.
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Mit den optionalen Rentenbeiträgen im Minijob wird aber die Hilfebedürftigkeit bewusst vergrößert, was zu höheren aufstockenden Leistungen führen soll.
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Kann das Argument des Jobcenters schon verstehen.
So gesehen würde die Minijobberin mit Rentenversicherungspflicht ja weniger Geld aus dem Minijob verdienen, ergo müsste mehr aus der Staatskasse finanziert werden. Würde ja bedeuten, dass die Steuerzahler die Rentenbeiträge zahlen.
Im reinem Bürgergeld-Bezug ist es seit 2011 nicht vorgesehen, dass Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden.
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Um zumindest das Thema mit den Freibeträgen beim Hinzuverdienst aufzulösen:
- 100€ vom Zuverdienst sind grundsätzlich anrechnungsfrei
- 20% zwischen 100 und 520€ anrechnungsfrei (max. 84€)
- 30% zwischen 520 und 1.000€ anrechnungsfrei (max. 144€)
- 10% zwischen 1.000 und 1.200 anrechnungsfrei (max. 20€)Wer einem Minijob nachgeht und die Grenze von 538€ voll ausreizt, kann von diesem Hinzuverdienst 190€ zusätzlich zum Bürgergeld behalten, siehe auch https://www.buergergeld.org/news/buergerge…anrechnung-538/
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Hier auch noch ein Infoartikel dazu: https://www.buergergeld.org/freibetraege-einkommen/
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