Hallo Community,
ich blicke bei meiner Eingliederungsvereinbarung (EGV) nicht so ganz durch und würde gerne wissen, wie ihr sie verstehen würdet.
Bei meinen Eigenbemühungen steht unter anderem:
„Ich bewerbe mich intensiv auf Stellenanzeigen und nutze verschiedene Online-Stellenbörsen, das Internet (z. B. Homepages von Unternehmen), Fachzeitschriften, die Tagespresse sowie mir zur Verfügung stehende Kontaktmöglichkeiten zur Stellensuche in den o. g. Tätigkeitsbereichen. Ich lasse dabei auch eigeninitiative Aktivitäten (z. B. Initiativbewerbung, Networking, XING, LinkedIn etc.) nicht außer Betracht.“ Außerdem steht dort, dass ich mich auf Vermittlungsvorschläge innerhalb von 3 Kalendertagen bewerbe.
Eine konkrete Anzahl von Bewerbungen o.ä. pro Woche oder Monat ist allerdings nicht genannt. Meine Bewerbungsbemühungen soll ich in Listenform einreichen.
Wie würdet ihr insgesamt einschätzen, wie streng diese EGV bei den Eigenbemühungen zu verstehen ist? Was ist mit intensiv gemeint?
Mir geht es vor allem darum, die Vereinbarung richtig zu erfüllen und nichts falsch zu machen oder Sanktionen zu riskieren.
Danke für eure Einschätzungen/ Erfahrungen schon mal dazu!