Beiträge von Alex Linde

    Es geht um die Verhältnismäßigkeit bzw. Billigkeit der Schulden. Das Geld könnte auch in die Kinder investiert werden.

    Denn real gab es kein Einkommen, das angerechnet wird. Im Gegenteil, es gab einen sehr großen Verlust. Das wird auch durch einen vorliegenden Einkommensteuerbescheid bestätigt.

    Es ist doch mindestens eine Erwägung wert, dass die angerechneten Einkommen in der ökonomischen Realität fiktiv sind und auch deshalb die Größe der Belastung unverhältnismäßig bzw. unbillig sein könnte.

    Danke für Eure Antworten.

    Formal handelt es sich um eine endgültige Bewilligung. Dass das Jobcenter so anrechnen kann, ist mir bewusst. Eine Frage war, ob es das auch muss oder ob es doch eine Einzelfallprüfung vornehmen darf und dort ggf. feststellt, dass die reale wirtschaftliche Situation eben nicht diesen vermeintlich großen Einkommen entsprach. Das scheint leider nicht der Fall zu sein.

    Die (deutlich größeren) Verluste und die Gewinne lagen zeitlich sehr dicht beieinander.

    Außerdem ergab eine Recherche, dass ein Billigkeitserlass nach 44 SGB II der vielleicht einzige Weg ist, der irgendeine Aussicht auf Erfolg hat.

    Liebe Community,

    wir hatten im Jahr 2024 versucht, neben Jobsuche auch mit Aktienhandel aus dem Bürgergeldbezug herauszukommen. Mit etwas mehr Geschick wäre das auch gelungen und das maximale Schonvermögen deutlich überschritten gewesen.

    Leider ist es aber schiefgegangen, auch wegen mangelnder Erfahrung. Letztendlich hatten wir ein Plus von ca. 8.000 und ein Minus von ca 20.000 €.

    Das Jobcenter möchte nun 8.000 € haben. Mir ist bewusst, dass es so rechnen darf, doch erscheint mir das als eine ziemlich krasse Forderung. Wir sind eine Familie mit zwei Kindern, eines davon mit Pflegestufe.

    Dem Schreiben mit der Forderung liegt eine schriftliche Möglichkeit zur Anhörung bei.

    Natürlich werden wir Widerspruch einlegen. Die Frage ist nur, auf welchem Weg das vermutlich auch erfolgreich sein wird, falls überhaupt möglich.

    Es gibt weiterhin ein Restvermögen von ca. 20.000 €. Beide Kinder haben neuronale Besonderheiten und gehen auf eine private Montessori-Schule. Das erwartete Schulgeld bis zu ihrem Schulabschluss übersteigt diesen Betrag (falls das ein Weg ist).

    Vielen Dank!