Beiträge von Teddy69

    Ah okay. Danke für die Info. Ich war echt verwirrt.

    Dann dürfte die Versicherung ja sicher sein (mit dem Geld auf dem Konto komme ich nicht auf 15.000€)

    Kann man das mit dem Verwertungsausschluss eigentlich noch nachträglich machen, also wenn man bereits Bürgergeld erhält, oder nur vor dem ersten Antrag?

    Sonst wäre eine Beitragsfreistellung wohl die nächste Option.

    Hallo,

    ich habe eine "Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall" und das ist dem JobCenter offenbar jetzt aufgefallen (musste Kontoauszüge einreichen für die Weiterbewiligung). Die Versicherung habe ich seit über zwanzig Jahren, stand also schon immer auf den Kontoauszügen.

    Der aktuelle Rückkaufswert (Stand März) beträgt 8.995,27€.

    Und nun zu dem Punkt wo ich verwirrt bin:
    ich habe etwas von einem Schonvermögen von 15.000 Euro und etwas von 150 Euro x vollendetem Lebensjahr plus 750 Euro gelesen, aber was genau das bedeutet verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Werden die Beträge zusammengezogen oder hat das eine nichts mit dem anderen zu tun?

    Ich bin 55, habe in zwei Wochen Geburtstag. Werden die 150 nun x 54 genommen oder 55, obwohl das Lebensjahr noch nicht vollendet ist?

    Ich hatte eigentlich alle persönlichen Daten entfernt :hmm Danke fürs löschen.

    Ich habe es bereits zweimal schriftlich mit detaillierter Auflistung versucht, vergeblich. Morgen habe ich einen Telefontermin. Vielleicht kapieren die es ja, wenn sie es nicht lesen müssen sondern es gesagt bekommen. So schwer kann das doch eigentlich nicht sein.

    Den Widerspruch würde ich natürlich gerne vermeiden, aber wenn es nicht anders geht muss es halt sein.

    Danke.

    Ich sehe gerade, dass ich mich verschrieben habe. Es muss heißen, das JobCenter hat mit dem Zeitraum 01.10.23-29.09.24 gerechnet.

    Ich hänge die relevante Seite der Abrechnung und die Berechnung vom JobCenter dran

    Der Punkt ist, dass der September 2024 erst in der kommenden NK Rechnung abgerechnet wird, welche ich 2026 vom Vermieter erhalten werden und somit für die aktuelle Abrechnung gar keine Bedeutung hat, dennoch vom JobCenter mit einbezogen wird.

    Meine Frage lautet eigentlich nur - muss das JobCenter nicht den Zeitraum nehmen für die auch die Abrechnung gilt? Die können doch nicht etwas mit einbeziehen, was noch gar nicht abgerechnet wurde.

    Moin liebe Leute,

    meine NK Abrechnung umfasst den Zeitraum 01.09.23-31.08.24.

    Das JobCenter hat aber mit dem Zeitraum 01.10.23-29.09.24 gerechnet und übernimmt nicht die kompletten Nebenkosten, weil ich angeblich nicht alle Zahlungen an den Vermieter weitergeleitet habe.

    Die können oder wollen nicht kapieren, dass ihr Zeitraum falsch ist.

    Ich habe festgestellt, dass sie den Zeitraum bereits bei der letzten Abrechnung falsch hatten, dort ist es mir aber nicht aufgefallen, weil die Summe stimmte.

    Inzwischen gab es (ab März 24) eine Erhöhung des Abschlags

    Die müssen doch den korrekten Zeitraum nehmen oder habe ich da irgendwas falsch verstanden?