Beiträge von campezino

    Das hieße ja, dass der 26.06.25 der Zeitpunkt der Antragstellung war, wenn ich dich richtig verstehe.

    Das Jobcenter hat aber meinen Antrag für Juni 2025 mit der Begründung abgelehnt, dass zu Beginn des beantragten Leistungsmonats (sprich zum 01.06.25) mein Vermögen über dem Freibetrag gelegen hat.

    Das hat es auch, doch wenn tatsächlich im Sinne von §12 Abs. 5 Satz 2 SGB II der 26.06.25 als Zeitpunkt der Antragsstellung gilt, dann müsste ich für Juni 2025 ja Anspruch auf Bürgergeld haben. Denn am 26.06.25 lag mein Vermögen deutlich unterhalb des Freibetrags.

    Der Hintergrund meiner Frage ist letztlich, macht es Sinn Widerspruch einzulegen oder nicht?

    Was du hier grad erklärst ist kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze - es geht aber um einen Freibetrag.

    Doch, es gibt Bürgergeld. Gut 30000 Euro Tagesgeld (1. Jahr mit 40Tsd. Schonvermögen) bei über 3% Zinsen, und die einen zahlen monatlich, die anderen quartalsweise, die einen am Ende des Quartals, die anderen im darauffolgenden (verschiedene Anbieter). Rechne es dir aus.

    Ich weiß, hab ich auch so geschrieben, aber die KFZ-Haftpflicht ist ein Absetzbetrag.

    Das ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Es ist so wie geschrieben.

    Kapitalerträge:

    Monat 1: 100 Euro

    Monat 2: 31 Euro

    Monat 3: 150 Euro

    Monat 4: 105 Euro

    Werden im 1. Monat zuerst die 100 Euro Freibetrag angesetzt und somit komplett aufgebraucht, kommen die 30 Euro Versicherungspauschale gar nicht mehr zum tragen und die Freibetrag ist aber bereits komplett weg.

    Werden aber hingegen erst die 30 Euro Versicherungspauschale angesetzt, werden nur 70 Euro vom Freibetrag aufgebraucht und die restlichen 30 Euro des Freibetrages stehen noch zur Verfügung, usw.

    Die KFZ-Haftpflicht habe ich jetzt mal außen vorgelassen, soll ja nur verdeutlichen, wie der Verlust zustande kommt.

    Hallo an Alle,

    ich habe als einziges Einkommen in der Höhe schwankende monatliche Kapitalerträge zwischen 0-150 Euro. Abzusetzen wären im meinem Fall der 100€ Freibetrag/Jahr auf Kapitalerträge, außerdem die 30€/Monat Versicherungspauschale und die KFZ-Haftpflicht in der tatsächlichen Höhe (in meinem Fall 204 Euro/Jahr).

    Nun macht es aber finanziell einen Unterschied, in welcher Reihenfolge die erwähnten Punkte abgesetzt werden. Wird die Versicherungspauschale in der monatlichen Berechnung zuletzt herangezogen, also nach Freibetrag und KFZ-Haftpflicht, würde sie die ersten drei Monaten überhaupt nicht greifen und ich hätte am Ende insgesamt 90 Euro weniger in der Tasche. Am besten wäre es für mich, wenn in jedem Monat immer zuerst die Versicherungspauschale abgesetzt wird.

    Gibt es da eine festgelegte Reihenfolge oder liegt das im Ermessen des Sachbearbeiters?