Beiträge von Tamar

    Wenn du am 28.9. fristlos gekündigt wurdest und 3 Monate Sperre erhalten hast, endet die doch auch erst Ende November. Wie hoch soll das Alg sein, dass vom Jobcenter für November angerechnet wurde? Und im Dezember sollst du dann noch aufstockend über 600 Euro Anspruch haben? Trotz vollem Alg ohne Sperre? Klingt komisch.

    Was will sich eigentlich die Agentur für Arbeit erstatten lassen vom Arbeitgeber, wenn sie 3 Monate wegen Sperrzeit nichts gezahlt haben?

    Das ist so nicht korrekt. Im SGB XII gibt es keine Pflichtversicherung wie im SGB II. Das heißt, dass die Frau sich entweder familienversichern lassen oder aber eine freiwillige Versicherung abschließen muss. Im SGB II war eine Familienversicherung m. W. n. nicht mehr zulässig. Ob das im SGB XII genauso ist, weiß ich nicht. Die Krankenkasse sollte sie da beraten.

    Liest außer mir eigentlich noch jemand hier die News von Bürgergeld.org?

    Mein Lesetipp: der heutige Beitrag (22.10.25) zu einer Sendung von gestern.

    Maßgeblich sind nicht die Meinungen Dritter, sondern, was die Rechtsprechung von sich gibt. Dass es immer welche geben wird, die sagen "Das ist zu wenig." oder "Das ist zuviel." wird sich nämlich nie ändern.


    Ein bisschen mehr Empathie gegenüber den hier Ratsuchenden wäre echt nett.

    Empathie beim Zitieren einer gerichtlichen Entscheidung? Was sollte dabei Empathie zu suchen haben?


    Meine ursprüngliche Frage wurde übrigens immer noch nicht beantwortet.

    Was kann ich tun?

    Lesen und verstehen wäre ein Anfang:

    Dir steht es aber natürlich frei, einen Antrag zu stellen und gegen die Ablehnung mit Widerspruch und Klage vorzugehen.

    Nun ja, mein Fall ist hoffentlich nicht "normal". Zumindest die Ärzte im Krankenhaus waren der Überzeugung, dass der Tumor eine abartige Größe hatte und viel, viel früher hätte entdeckt werden müssen.

    Und das ein Antrag über ein Jahr lang nicht bearbeitet wird finde ich auch nicht " normal".

    Ich lese immer noch nicht, wo dein Mehrbedarf liegen soll. Du möchtest eine gesunde Vollkost und meinst, dass kann man aus dem Regelsatz nicht bezahlen.

    wurde mir eindringlich geraten, auf eine gesunde, vollwertige Kost zu achten.

    Der Regelsatz ist aber zur Finanzierung einer Vollwertkost ausreichend, so z. B. das BSG mit Beschluss v. 22.09.2015 - B 4 AS 102/15 BH-

    Du kannst auch 10 Wohnungen gleichzeitig mieten. Das JC berücksichtigt die, wo du tatsächlich wohnst. Das ist nicht das Problem. Eher, wie du es schaffst, 3 Monate mit weniger als der Hälfte des Regelsatzes zu leben. Wenn du noch Schonvermögen hattest - gut. Wenn nicht, könnte es brenzlig werden.


    Ungeachtet dessen, dass man ohne jeglichen Vertrag und damit jegliche Absicherung nicht einfach mal so "Miete" zahlt, obwohl man die Wohnung gar nicht nutzt. Woher wolltest du wissen, dass der Vermieter dann tatsächlich an dich vermietet hätte? Das ist keine Nachmiete. Eine Nachmiete bedeutet, dass der alte Mieter vorzeitig zu Gunsten des Neumieters vom Vermieter aus dem Vertrag entlassen wird.


    Aber das weißt du sicher, sonst würdest du wahrscheinlich nicht nachfragen, ob deine Story plausibel klingt. Ich hoffe, deine Kontoauszüge zeigen nicht auch noch Käufe und Abhebungen am Ort dieser neuen Wohnung auf. Denn dann gibt es tatsächlich Probleme.

    Nur, wenn dein sonstiges Vermögen am Freibetrag liegt. Ein Fahrzeug ist geschützt. Der Wert der anderen wird zum normalen Freibetrag gerechnet.


    Ggf. kommt noch die Frage, wie du für das alles Versicherung und Steuern aufbringst, wenn das höhere Beträge sein sollten.

    Ein Mehrbedarf wird im Normalfall für sogenannte "verzehrende Erkrankungen" gewährt. Eine gesunde Vollkost ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung mit dem Regelsatz zu realisieren. Und du willst ja keinen Mehrbedarf, sondern eine Diät machen, damit du nicht wieder zunimmst.

    Bei aller Liebe: da ist kein Mehrbedarf in weiter Sicht... Vielleicht eher mal bei der Krankenkasse fragen, ob sie einen Kurs Ernährungsberatung finanzieren.

    Ich verstehe keinen Ton. 3000 Euro zuviel gezahltes Essen? Wie? Was? Wieso? Von wem? Wieso? Das ist viel zu undurchsichtig. Gehen wir mal von 5 Euro/Tag Essen aus, sind das bei ca 200 Schultagen im Jahr fast anderthalb Jahre.


    Hat das Jobcenter BuT Leistungen für Mittagessen erbracht?

    Die hat ihre Einschränkungen. Es gibt nunmal auch Aufbewahrungsvorschriften

    Zum SGB II wurde bereits entschieden, dass Daten 10 Jahre zu speichern sind. Insbesondere angesichts dessen, dass der Bürger ansonsten jederzeit behaupten kann, falsch beraten worden zu sein etc. Es gibt nunmal auch Möglichkeiten wie Überprüfungsantrag oder Klage auf sozialrechtliche Wiederherstellung, die noch Jahre später greifen können und für die die Behörde auf die Unterlagen von damals zurück greifen können muss.

    Hat man dir das in deiner ähnlichen Situation nahegelegt im Jobcenter?

    Das wird dir das Jobcenter garantiert nahe legen. Unter Umständen sogar, dass du die Selbstständigkeit vollständig aufgibst zugunsten einer auskömmlichen Erwerbstätigkeit.


    Und weil es hier im Forum mehrere, offenbar recht kompetente, rechtskundige Mods ect. gibt, die die §§ kennen und dazu benennen.

    Das nennt sich "Plausibilitätsprüfung" und ist Ausfluss der Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung zu § 15 WoGG.

    Das JC rechnet übrigens nicht nach steuerrechtlichen Vorschriften, so dass es da zu einem anderen Ergebnis kommen könnte.


    Auch bei der anderen Frage mit dem "zusätzlich daneben noch als Angestellter arbeiten können"... würde mich die Formulierung im Gesetz interessieren

    Schaust du in § 10 SGB II, wann die Aufnahme einer Arbeit zumutbar ist und das sogar unter Aufgabe einer bestehenden Tätigkeit.


    Was mir eher Sorgen macht, ist das Offenlegen seines gesamten "Lebens", der u.U. nötige Einbezug Dritter und der Datenschutz damit.

    Wenn du nicht allein lebst, sondern in Bedarfsgemeinschaft, hat sich die ganze Diskussion um Bürgergeld vielleicht eh schon erledigt.


    Deine Frage zu Wohngeld wurde jetzt jedenfalls schon mehrfach beantwortet.

    Darf das Jobcenter ohne meine Zustimmung direkt an den Vermieter überweisen,

    Bei drohender Wohnungslosigkeit: ja. Siehe § 22 Abs. 7 SGB II. Kommunizieren ist nicht ganz so einfach, aber in begründeten Fällen möglich. Warum hast du denn das Betrirnsk nicht selbst unverzüglich gemeldet, was deine Pflicht ist?


    Darf der Vermieter ohne meine Zustimmung bei einer Anfrage des Jobcenters Auskünfte über mich erteilen?

    Auch hier: ja/nein/vielleicht. Bezüglich des Guthabens ist er sogar zur Auskunft verpflichtet, § 66 Abs. 2 SGB II.

    Wie kann ich mich gegen Jobcenter und Vermieter wehren?

    Die beste Abwehr besteht darin, Arbeit aufzunehmen und unabhängig von staatlichen Leistungen zu leben. Ansonsten ist die Sachlage viel zu unklar. Warum hatte man die Zahlung vorläufig eingestellt? Warum wartet man über einen Monat? Warum hast du das BK Guthaben nicht gemeldet? Du kannst mit 40% Input keine 100%igen Antworten erwarten.

    Oh, sorry, das mit der eigenen Zuzahlung hatte ich in der TS-Schilderung leider überlesen

    Selbst ohne Zuzahlung ist das Guthaben an den Mieter auszuzahlen. Ein Anspruchsübergang nach § 33 SGB II tritt m. E. n erst bei Verzug des Vermieters ein.

    Man kann allenfalls darüber streiten, ob der Vermieter nicht bereits in Verzug ist.


    Der Normalfall ist aber die Auszahlung des Guthabens oder Verrechnung mit der nächstfälligen Miete und der Anrechnung des Guthabens durch das JC als Einkommen nach § 10 iVm § 22 Absatz 3 SGB II.

    Betriebskosten-Guthaben sind nicht an den Mieter auszuzahlen, da das JC Monat für Monat die KdU zahlt

    Wie kommst du darauf?

    Ich würde gern Wissen warum mit einmal der Vermieter solche Bedingungen stellt und sich weigert es wie vorher gewohnt auszuzahlen

    Das kann dir nur dein Vermieter beantworten.


    Und was ich noch gern wissen möchte ist wie bei BK Guthaben das Guthaben eingerechnet wird ins bürgergeld wenn man jeden Monat vom Regelsatz noch 90€ selbst zur Miete dazu zahlen musste

    Dann darf das JC 12 x 90 Euro nicht berücksichtigen.


    Ich habe jeden Monat im Wochen Wechselmodell meine zwei Kinder da aber nur das ältere Kind wird anteilig für die Miete eingerechnet von Anfang an

    Meinst du damit, dass bei dem jüngeren Kind trotz echtem Wechselmodell kein KdU Bedarf im Bescheid steht (anteilig) und nur der Regelsatz? Oder meinst du damit, dass man die Angemessenheit der Miethöhe trotz des zweiten Kindes unverändert gelassen hat, also trotz des weiteren Kindes beispielsweise nur 500 Euro Miete anstatt tatsächlichen 600 Euro berücksichtigt?

    Für Bildungsgutscheine ist generell die Agentur für Arbeit zuständig. Die werden aber genauso ein Gutachten verlangen, wenn du in letzter Zeit gesundheitlich anfällig warst. Es geht ja darum, nicht einen Haufen Geld in den Sand zu setzen, weil du ergrn Krankheit das Bildungsziel nicht schaffst. Du wirst also mitwirken müssen, wenn du dein Ziel erreichen willst.