Beiträge von Tamar

    Für den Übergang kann man ein Darlehen beantragen. Wie es mit der Rückzahlung läuft, kann man nur beantworten, wenn man weiß, ob ihr mit dem Alg1 im aufstockenden Bürgergeld bleibt oder nicht mehr hilfebedürftig seid. Bei ersterem wird das JC das Darlehen in Raten von 5% vom Bürgergeld einbehalten, im anderen Fall kommt dann eine Zahlungsaufforderung und da könnt ihr mit der Einzugsstelle Raten vereinbaren. Ob das Jobcenter zusätzlich für die Zeit der Sperrzeit Kostenersatz fordert, muss abgewartet werden. Oder gibt es schon einen Grundlagenbescheid über Kostenersatz wegen schuldhaften Verhaltens?

    Wer sagt dir denn, dass ich nicht seit April ununterbrochen krankgeschrieben bin???

    Das hier:

    Der schrieb mich dann für eine Woche krank bis 05.04.24. ALG I ist am 30.03.24 ausgelaufen.

    Krankengeld erhielt ich tatsächlich für 1 Woche bis 05.04.24, sorry, das hatte ich nicht erwähnt.

    Wärst du seit 29.3. durchgehend krank geschrieben, würdest du weiterhin Krankengeld bekommen. Und nicht nur bis zum 5.4.


    Nur für Dich offensichtlich ein wesentlicher Faktor.

    Natürlich, weil es Deine Geschichte unstimmig macht. Wenn man aus einem Versicherungspflichtverhältnis heraus krank wird, hat man solange Anspruch auf Krankengeld, bis die Arbeitsunfähigkeit endet.


    Es gibt kein Krankengeld für freiw. gesetzl. Versicherte, wenn sie nicht selbständig tätig sind

    Man muss sich im Krankengeldbezug überhaupt nicht freiwillig versichern. Man ist während des Krankengeldes beitragsfrei.


    Mich ärgert, dass geschilderte Fakten offensichtlich nicht richtig gelesen, völlig falsch verstanden und nach Lust und Laune – die offensichtlich gerade mal wieder nicht so gut ist – verdreht und völlig falsch interpretiert werden.

    Deine Fakten passen eben nicht. Wärst Du seit 29.3. durchgehend krank geschrieben, wärst Du im Krankengeldbezug. Da Du mir anscheinend nicht glauben magst, lies doch einfach selbst:


    Zitat

    Arbeitslosengeldempfänger, die krank werden und über die Bezugsdauer des regulären Arbeitslosengeldes hinaus arbeitsunfähig bleiben, haben weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Das gilt unabhängig davon, ob und welche Sozialleistungen sich an das Arbeitslosengeld I anschließen, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 1 KR 12/07 R).

    Ich muss feststellen, dass ich hier wohl leider völlig falsch bin. Typisch Forum halt.

    Dein Problem ist, dass Du was anderes lesen wolltest als "da stimmt was nicht, wenn das so wäre müsstest du Krankengeld bekommen" und "die 35.000 Euro + restliches Vermögen übersteigt deinen Vermögensfreibetrag und daher kann es erstmal nur ein Darlehen geben".

    Würdest du meine Krankengeschichte kennen, hättest du das vermutlich nicht geschrieben.

    Doch, hätte ich. Zum einen ärgert mich, dass wesentliche Fakten im Eingangsbeitrag nicht genannt wurden und zum anderen ist mein Unverständnis, sich nicht weiter krank schreiben zu lassen und Krankengeld zu beziehen, aber andererseits zu behaupten, man sei schon so lange arbeitsunfähig, sehr groß. Das ist nämlich inkonsequent.


    Weiteres Vermögen ist auf dem Tagesgeldkonto vorhanden, liegt aber deutlich unter der Vermögensgrenze

    Und wahrscheinlich mit den 35.000 Euro eben nicht mehr unter der Vermögensgrenze.


    Schöne aufgemachte Rechnung, die 35.000,- Euro für mich. Das sieht das JC vermutlich ähnlich.

    Natürlich wird so gerechnet. Wie denn sonst? Das JC hat sich erstmal an das Gutachten zu halten. Wenn du meinst, dass es nicht stimmt, musst du das Gegenteil beweisen. Und solange das nicht geklärt ist, gibt es eben nur ein Darlehen. Nicht bewohntes Wohneigentum ist nunmal nicht geschützt und beim Vermögen zu berücksichtigen. Was erwartest du? Dass das JC davor die Augen verschließt, dass du und dein Ex keinen Bock habt, euer Vermögen zu trennen? Dann zieh dort wieder ein, dann ist es geschützt.

    also würde die ganze mdk Aktion ins leere laufen.


    Wenn du das meinst. Dann frage doch nicht, wenn du es angeblich besser weißt.

    Natürlich darf er das. Und die Krankenkasse oder in dem Fall das Jobcenter kann diese Bescheinigungen getrost ignorieren. Im Falle der Fälle entscheidet dann eben ein Gericht, ob diese vom MDK angezweifelte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend ist, um z. B. eine Sanktion aufzuheben.

    Viel Spaß dabei... Die meisten Richter mögen sowas nicht. Die Tatsache, dass es auch Gefälligkeitsatteste gibt, ist hinreichend bekannt.

    Sie habe es nicht angerechnet.

    Was wurde nicht angerechnet?


    Die Briefe lagen aber vor.

    Welche Briefe?


    6 Monate habe ich 96€ vom Bürgergeld zu den Nebenkosten dazugezahlt und ab Feb dann 66€ 7 Monate.

    Es sind nur die Monate aus 2023 interessant.


    Danke, ist aber schon derbe nur den Zufluss zu berechnen.

    Das ist Gesetz. Dass du selbst was gezahlt hast, wird ja offensichtlich berücksichtigt, wenn dir statt 780 Euro Guthaben nur 315 Euro angerechnet werden. 780 Euro minus die 4x96 Euro Anteil aus dem Regelsatz ergibt 396 Euro, die das JC eigentlich als Guthaben berücksichtigen müsste. Da bist du mit 315 Euro doch noch gut bedient.

    Ehrlich gesagt, verstehe ich keinen Ton. Was bedeutet:


    ch habe angegeben das ich 500€ Miete zahle. Briefe waren vorhanden. Angerechnet wurden mir 404€


    Was für Briefe? Was bedeutet, dass 404 Euro angerechnet wurden? Bei einem erstmaligen Bezug von Bürgergeld wird immer die volle Miete berücksichtigt. Stell bitte den Berechnungsbogen des Jobcenters ein.


    Den Rest habe ich bis feb2024 gezahlt

    Welcher Rest?


    Ich habe das Jahr über vom Bürgergeld 1.040€ ca vorrausgelegt für Nebenkosten

    Vom Bürgergeld? Das Jahr über? Weiter oben schreibst du was von 4 Monate. Was meinst du?


    Falls du denkst, dass das Guthaben der 8 Monate ohne Bürgergeld nicht berücksichtigt werden darf, weil du das ja selbst bezahlt hast: das ist falsch. Es ist unerheblich, ob das Guthaben aus einem Zeitraum ohne Bürgergeldbezug stammt. Maßgeblich ist nur der Zeitpunkt des Zuflusses.

    Zum Arzt ging ich erst Ende März, weil es absolut nicht besser wurde. Der schrieb mich dann für eine Woche krank bis 05.04.24. ALG I ist am 30.03.24 ausgelaufen.

    Krankengeld erhielt ich tatsächlich für 1 Woche bis 05.04.24, sorry, das hatte ich nicht erwähnt.

    Nein, statt dessen schreibst du lieber von "weiterhin nicht arbeitsfähig" und implizierst eine durchgehende Krankschreibung.


    Der "Wert" des Hauses (Verkehrswert aufgrund von ähnlichen, verkauften Häusern in der Nähe wurde mit 160.000,- Euro ermittelt.

    Also 70.000 Euro nach Abzug der Schulden. Das sind 35.000 Euro für dich. Hast du noch weiteres Vermögen?

    Wenn du während des Alg1 Bezuges krank wurdest, hättest du nach Ablauf des Anspruchs auf Alg Krankengeld beziehen müssen. Entweder stimmt da deine Schilderung nicht oder du hast irgendwas falsch gemacht.


    Was kann ich also tun, außer Unterhalt zu fordern und notfalls gerichtlich durchzusetzen?


    Nutzungsentschädigung für deine Haushälfte verlangen.


    Nun hatte ich die Hoffnung, dass das vorläufige Gutachten (ausstellende Stelle des Gutachtens war die GAG (Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Nähe des Wohnortes), keine Verwertung der Immobilie zulässt, da das Haus noch mit mehr als 90.000,- Euro belastet ist.

    Was ist es denn nun wert?


    Soll/kann ich noch Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid als Darlehen einlegen?

    Nein. Du kannst einen Überprüfungsantrag stellen.

    Und es bleibt dabei!

    Ich habe dir aufgezeigt, welche Probleme es wegen § 9 Absatz 5 SGB II geben könnte. Ich habe dir geschrieben, wie Hauskosten beim SGB II berücksichtigt werden und dass das Haus selbst von der Größe her angemessen ist, also kein Problem darstellt. Ich habe dir geraten, den Antrag auf Bürgergeld zu stellen und dich zu melden, wenn es konkrete Probleme mit dem Jobcenter gibt!


    Mach das doch bitte einfach.

    Was kann der medizinische Dienst der Krankasse entscheiden und wie geht es dann weiter?

    Dass der Hausarzt die Arbeitsunfähigkeit falsch beurteilt.


    Und was muss der Arzt bei der Krankschreibung Arbeitsloser beachten?

    Dass diese keine Arbeit haben. Eine Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach der Frage, ob der Patient mit der Krankheit seine derzeitige Tätigkeit ausüben kann. Ein Arbeitsloser hat keinen Job, so dass die Anforderungen strenger sind, also, dass er keinen einzigen denkbaren Job ausüben kann mit der Erkrankung.


    Bringt es etwas, wenn ich zwischen den Krankschreibungen 1 oder 2 Tage nicht krankgeschrieben bin?

    Außer den Verdacht, dass es sich tatsächlich nur um Gefälligkeitskranschreibungen handelt? Nein.

    Was das Jobcenter jetzt in Zukunft macht, wenn du trotz festgestellter Erwerbsfähigkeit weiterhin krank geschrieben wirst, kann man nicht abschätzen. Das JC hat zum Beispiel die Möglichkeit, die Krankschreibung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse prüfen zu lassen. Viele Ärzte beachten bei der Krankschreibung z. B. nicht die Richtlinien für die Krankschreibung Arbeitsloser.

    Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, wird von den Leistungen meiner Eltern gekürzt.

    Nein. Maximal das Kindergeld kann bei deinen Eltern angerechnet werden.

    Und das ist garantiert nicht der Fall. Du hast 715 Euro Lohn und 652 Euro Freibetrag, das heißt, das Jobcenter berücksichtigt für deinen Bedarf (451 Euro Regelsatz + Mietanteil gerade mal 63 Euro! Du selbst bekommst also weiter aufstockend Bürgergeld und bei deinen Eltern wird gar nichts angerechnet.

    10.000 übrig,

    Also sollst du den Verbleib von 55.000 Euro erklären.

    7 Monate keine Bezüge sind nochmal etwas über 10.500,

    Milchmädchenrechnung, denn du hattest auch einen Job.

    Renovierung, Umzug ca 20.000,

    Die Renovierung einer Mietwohnung für 20.000 Euro? Wer steckt soviel Geld in eine fremde Wohnung? Aber egal, dafür gibt es ja Rechnungen.

    5.000 waren sofort weg, wg Dispo, und Rückzahlung. (1000 Rückforderung JC, 1000 Gericht)

    Auch das kann man mit Kontoauszügen nachweisen.

    Rest ist so versackt an Ausgaben. (Urlaub, Feiern, Anschaffung)

    Dafür gibt es sicherlich auch Rechnungen.

    Geschirr, Waschmaschine, Trockner, Möbel...

    Rechnungen...

    und Arbeit musste auch irgendwie laufen.

    Ich kenne keinen Job, bei dem man noch Geld mitbringen muss.

    Die Frage hatte ich heute schon beantwortet:

    Welche Frage?


    Das JC hat offenbar Zweifel an deiner Hilfebedürftigkeit. Letztlich musst du diese nachweisen. Zumindest diese 20.000 Euro für Renovierung und Umzug nehme auch ich dir nicht ab. Wie bereits erwähnt, steckt niemand 20.000 Euro in die Renovierung einer Mietwohnung. Und Umzugskosten können auch nicht hoch gewesen sein, wenn du gar keinen Hausrat zu transportieren hattest. Was ist denn "umgezogen", wenn doch gar nichts brauchbar war aus der alten Wohnung?!


    Wenn du so beim Amt argumentierst, wundert mich das nicht, dass es Probleme gibt.

    Könntest du anhand meiner Daten die Rechnung einmal durchspielen, um zu zeigen, wie viel mir am Ende tatsächlich bleibt?


    Nein. Zum einen weiß ich nicht, ob du die Einmalzahlungen deines Arbeitgebers mit genannt hast und zum anderen ist dein Alter wichtig, da unter 25 jährige in Ausbildung einen anderen Freibetrag für Erwerbstätigkeit haben.


    Wäre es nicht einfacher, du lädst die Berechnung des Jobcenters zur Prüfung hoch?

    Hör mal, ganz ehrlich: du hast in deiner Ausbildung Supernoten. Dem Arbeitgeber muss doch daran gelegen sein, dich zu halten. Und vielleicht hat der doch Connections wegen einer kleinen Wohnung. Haben doch viele, die selbständig sind, dass die jemanden kennen, der wen kennt usw.


    Du musst ja nicht darüber sprechen, wieso du Ärger zuhause hast, sondern nur das und du deswegen sogar die Ausbildung gefährdet siehst, wenn du keine eigene Wohnung findest. Einen Versuch ist es doch wert. Denke daran, dass in erster Linie du deines eigenen Glückes Schmied bist.

    Heißt das also, dass wenn ich dem Jobcenter mein Bahnticket vorlege, sie das Geld, das ich als Erstattung vom Arbeitgeber bekomme, nicht kürzen, da ich ja nachweisen kann, dass es nur für die Fahrtkosten ist?


    Äh, nein? Das Geld von deinem Arbeitgeber wird dir als Einkommen angerechnet, egal, wofür er es zahlt. Im Gegenzug legst du dem Jobcenter deine Ausgaben vor. Nur, wenn diese 100 Euro im Monat werden sie in tatsächlicher Höhe berücksichtigt.


    Beispiel: du bekommst 800 Euro Lohn und 49 Euro Ticketkosten vom AG. Das JC berücksichtigt 849 Euro Lohn. Auf den Lohn gibt es aber trotzdem nur die 100 Euro Grundfreibetrag, weil die Absetzbeträge (30 Euro Versicherungspauschale + 49 Euro Ticket = 79 Euro) die 100 Euro Grundfreibetrag nicht übersteigen.