Sowas muss man nicht absprechen.
Beiträge von Tamar
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Kommt darauf an, ob es neben der Schuldentilgung noch plausibel ist, wovon du lebst. Also 50 bis 100 Euro im Monat sollten keine Nachfrage aufkommen lassen.
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Wenn jetzt wieder wegen des Guthabens Bürgergeld eingestellt wird, wird ja für diese Zeit dann auch keine Wohngeldnachzahlung mit dem Jobcenter verrechnet, so dass die Nachzahlung quasi für das BK Guthaben an dich gezahlt wird. Eigentlich ein Nullsummenspiel, nur, dass es eben zeitlich versetzt ist.
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Ein Praktikum ist keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sozialhilfe entspricht im Normalfall dem Bürgergeld.
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Für die Unterbringung Obdachloser ist die Gemeinde zuständig. Daher auch für die Ausstattung der Notunterkunft.
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Wird sowas in einer Notunterkunft nicht von der Gemeinde gestellt? Die ist doch für die Ausstattung der Notunterkunft zuständig.
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Eine Erstausstattung in einer Obdachlosenunterkunft? Oder für eine neue Wohnung?
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Ok, jetzt wird es klarer. Im Dezember rechnest du damit, dass du nur die 667 Euro Alg1 zur Verfügung hast. Bürgergeld gibt es dann nicht mehr bei über 2000 Euro Alg1. Du hast doch anscheinend gut verdient. Gar nichts davon angespart für solche Zeiten? Notfalls musst du ein Darlehen beim Jobcenter beantragen, § 24 Absatz 4 SGB II.
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Wenn du am 28.9. fristlos gekündigt wurdest und 3 Monate Sperre erhalten hast, endet die doch auch erst Ende November. Wie hoch soll das Alg sein, dass vom Jobcenter für November angerechnet wurde? Und im Dezember sollst du dann noch aufstockend über 600 Euro Anspruch haben? Trotz vollem Alg ohne Sperre? Klingt komisch.
Was will sich eigentlich die Agentur für Arbeit erstatten lassen vom Arbeitgeber, wenn sie 3 Monate wegen Sperrzeit nichts gezahlt haben?
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Das ist so nicht korrekt. Im SGB XII gibt es keine Pflichtversicherung wie im SGB II. Das heißt, dass die Frau sich entweder familienversichern lassen oder aber eine freiwillige Versicherung abschließen muss. Im SGB II war eine Familienversicherung m. W. n. nicht mehr zulässig. Ob das im SGB XII genauso ist, weiß ich nicht. Die Krankenkasse sollte sie da beraten.
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Zuallererst mal den Stand des Verfahrens in Erfahrung bringen. Hast du denn mal versucht, Kontakt mit dem JC aufzunehmen?
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Liest außer mir eigentlich noch jemand hier die News von Bürgergeld.org?
Mein Lesetipp: der heutige Beitrag (22.10.25) zu einer Sendung von gestern.
Maßgeblich sind nicht die Meinungen Dritter, sondern, was die Rechtsprechung von sich gibt. Dass es immer welche geben wird, die sagen "Das ist zu wenig." oder "Das ist zuviel." wird sich nämlich nie ändern.
Ein bisschen mehr Empathie gegenüber den hier Ratsuchenden wäre echt nett.
Empathie beim Zitieren einer gerichtlichen Entscheidung? Was sollte dabei Empathie zu suchen haben?
Meine ursprüngliche Frage wurde übrigens immer noch nicht beantwortet.
Was kann ich tun?
Lesen und verstehen wäre ein Anfang:
Dir steht es aber natürlich frei, einen Antrag zu stellen und gegen die Ablehnung mit Widerspruch und Klage vorzugehen.
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Das Jobcenter richtet sich nach dem Attest von Deinem Arzt.
Das halte ich für ein Gerücht. Dann gäbe es auch noch Mehrbedarfe für Diabetes und Laktoseintoleranz. Die Ärzte haben gemeinhin überhaupt keine Ahnung, wann es einen Mehrbedarf gibt bzw. für welche Ernährungsform. Nicht jede vom Arzt attestierte Ernährungsform bedarf eines Mehrbedarfs.
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Nochmal: ich sehe keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf. Dir steht es aber natürlich frei, einen Antrag zu stellen und gegen die Ablehnung mit Widerspruch und Klage vorzugehen.
Das Forum kann dir keinen Mehrbedarf zusprechen.
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Solange deine Mutter nichts an dich überweist, ist es kein Problem, wenn sie die Kosten zahlt.
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Nun ja, mein Fall ist hoffentlich nicht "normal". Zumindest die Ärzte im Krankenhaus waren der Überzeugung, dass der Tumor eine abartige Größe hatte und viel, viel früher hätte entdeckt werden müssen.
Und das ein Antrag über ein Jahr lang nicht bearbeitet wird finde ich auch nicht " normal".
Ich lese immer noch nicht, wo dein Mehrbedarf liegen soll. Du möchtest eine gesunde Vollkost und meinst, dass kann man aus dem Regelsatz nicht bezahlen.
wurde mir eindringlich geraten, auf eine gesunde, vollwertige Kost zu achten.
Der Regelsatz ist aber zur Finanzierung einer Vollwertkost ausreichend, so z. B. das BSG mit Beschluss v. 22.09.2015 - B 4 AS 102/15 BH-
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Die Versicherung und Steuern zahlt mir meine Mutter.
Nein.
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Du kannst auch 10 Wohnungen gleichzeitig mieten. Das JC berücksichtigt die, wo du tatsächlich wohnst. Das ist nicht das Problem. Eher, wie du es schaffst, 3 Monate mit weniger als der Hälfte des Regelsatzes zu leben. Wenn du noch Schonvermögen hattest - gut. Wenn nicht, könnte es brenzlig werden.
Ungeachtet dessen, dass man ohne jeglichen Vertrag und damit jegliche Absicherung nicht einfach mal so "Miete" zahlt, obwohl man die Wohnung gar nicht nutzt. Woher wolltest du wissen, dass der Vermieter dann tatsächlich an dich vermietet hätte? Das ist keine Nachmiete. Eine Nachmiete bedeutet, dass der alte Mieter vorzeitig zu Gunsten des Neumieters vom Vermieter aus dem Vertrag entlassen wird.
Aber das weißt du sicher, sonst würdest du wahrscheinlich nicht nachfragen, ob deine Story plausibel klingt. Ich hoffe, deine Kontoauszüge zeigen nicht auch noch Käufe und Abhebungen am Ort dieser neuen Wohnung auf. Denn dann gibt es tatsächlich Probleme.
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Nur, wenn dein sonstiges Vermögen am Freibetrag liegt. Ein Fahrzeug ist geschützt. Der Wert der anderen wird zum normalen Freibetrag gerechnet.
Ggf. kommt noch die Frage, wie du für das alles Versicherung und Steuern aufbringst, wenn das höhere Beträge sein sollten.
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Ein Mehrbedarf wird im Normalfall für sogenannte "verzehrende Erkrankungen" gewährt. Eine gesunde Vollkost ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung mit dem Regelsatz zu realisieren. Und du willst ja keinen Mehrbedarf, sondern eine Diät machen, damit du nicht wieder zunimmst.
Bei aller Liebe: da ist kein Mehrbedarf in weiter Sicht... Vielleicht eher mal bei der Krankenkasse fragen, ob sie einen Kurs Ernährungsberatung finanzieren.
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Nochmals: Da es auch Möglichkeiten gibt, Jahre später noch Einwendungen zu erheben, muss gespeichert werden. Was du jetzt aus der Info machst, bleibt dir überlassen.
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Ich verstehe keinen Ton. 3000 Euro zuviel gezahltes Essen? Wie? Was? Wieso? Von wem? Wieso? Das ist viel zu undurchsichtig. Gehen wir mal von 5 Euro/Tag Essen aus, sind das bei ca 200 Schultagen im Jahr fast anderthalb Jahre.
Hat das Jobcenter BuT Leistungen für Mittagessen erbracht?