Ich habe Krankenkassenschulden gehabt, weil ich nicht wusste, dass das Amt grad nicht zahlt. Das ist aber zweitrangig. Die KK hat sich wieso auch immer an die Agentur gewendet, diese hat mich informiert (Januar 26) dass sie das verrechnen und ich nur noch 350€ im Monat bekomme. War mir egal, weil ich aufgestockt habe. Alles was an ALG1 nicht reinkam kam als Burgergeld. Hab das nicht genau verfolgt, weil der Betrag gleich blieb, egal wer was bezahlt.
Meine Mutter hat dann damals die KK Schulden zeitnah selbst bezahlt, weil der Brief bei ihr ankam (war noch nicht umgemeldet bei der KK). Soweit okay, ging alles seinen Weg.
Jetzt will die Agentur Geld zurück, weil die wohl an die KK bezahlt haben, aber vergessen haben es einzubehalten. Auch okay.
Meine Frage ist: Muss ICH das zurück zahlen, denn eigentlich hätte ich die entsprechende Summe (350€) vom ALG1 abgezogen bekommen müssen damals. Ist nicht passiert also wurde weniger Bürgergeld ausgezahlt. Die 350€ Überzahlung vom ALG1 führte zu Einkommen, das ich nicht haben durfte.
Muss nicht jetzt bei Neuberechnung einfach das Jobcenter der Agentur entsprechend das Geld geben, die verrechnen das ja immer 1:1 mit dem Einkommen. Es wird ja nur die Situation von damals korrigiert.
Versuche die Agentur immer erstmal Geld zu bekommen weil Leute das blind zahlen oder sind die im Recht?
Danke!