Hallo!
Bürgergeld heißt ab morgen ja Grundsicherungsgeld.
Wenn jemand heute noch das alte "Bürgergeld/Grundsicherung" beantragt und unter den heutigen Bedingungen für 6 Monate bewilligt bekommen würde, ist er dann für 6 Monate sicher? Oder würden auch für ihn ab 01.07. die neuen Regeln gelten und er bekäme dann womöglich keine Leistungen mehr?
- Das Jobcenter hat mir vor Monaten den Antrag abgeleht, weil es meine private Altersvorsorge nicht anerkannt hat und ich somit knapp über der Freigrenze von 15.000 "Vermögen" war. Der Widerspruch ist noch am Laufen, jedoch bin ich bis 28. Juni, 3 Monate nach dem Antrag unter die 15.000 Euro gerutscht (weil ich diese in meiner Notlage fürs Überleben nutzen musste und schulden zu tilgen hatte). Somit müsste ich ja auch nach deren Argumentation nun Bezugsberechtigt sein. Ab morgen 1.7. gelten schärfere Gesetze.
Aber wie gehe ich damit jetzt um? Wenn ich heute, rückwirkend zum 1.6., einen neuen Antrag einreichen würde (sodass ich noch von den alten Regeln in den nächsten Monaten profitiere), um noch in die alte Gesetzeslage zu fallen, wäre vermutlich der alte Antrag und Widerspruch unwirksam? oder wie ist das? Ich will ja an meinem alten Antrag festhalten weil ich mich im Recht sehe und notfalls auch Klageweg gehen würde.
Scheint mir ein Dilemma, wie komme ich da raus?
2. ich bin ja erst Ende Juni unter die 15.000 gekommen. Anträge gelten rückwirkend bis zum Monatsbeginn. Welches "Vermögen"betrag gilt denn nun?
Danke!