Kurzfristiger Umzug wohnung zu klein Doppelmiete usw.

  • Hi zusammen,

    Wir haben folgendes Problem, wir bewohnen zur Zeit mit 6 Personen ( 2 Erwachsenen und 4 Kindern ) eine Wohnung mit 68 Quadratmetern die natürlich viel viel zu klein für uns ist , vorletztes Jahr wurde ein neubau Projekt bei uns in der Stadt gestartet , wo mehrere Einfamilienhäuser zur Miete für kinderreiche Familien gebaut wurden. Das ganze läuft natürlich über WBS , wir haben uns dort beworben und natürlich auch den entsprechenden WBS Schein vorliegen , die Häuser sind jetzt auch bezugsfertig und werden ab Anfang Mai bezogen.

    Leider wurde uns mitgeteilt das bereits alle Häuser vergeben sind und wir die 1 nachrücker wären, wenn jemand doch abspringen würde , so ist es dann auch heute gekommen , wir haben den entsprechenden Anruf bekommen das eine Familie abgesagt hat und wir zum 31.05 dort einziehen können, was wir natürlich auch unbedingt wollen , da wir endlich Wohnraum für alle hätten und die Miete auch passen würde.

    Das Problem ist jetzt wenn wir unsere Wohnung kündigen , wären wir bis zum 31.07 gebunden und müssten doppelt Miete bezahlen .

    Wie gehe ich nun bei dem Antrag auf Umzug vor bzw. was sollte ich schreiben ? Die Miete passt und der Umzug ist aufgrund der Wohnungsgrösse unausweichlich und ziemlich unerwartet gekommen , haben wir eine Chance das die Miete für die nächsten 3 Monate doppelt übernommen wird ?

    Welche Sachen könnten wir für den Umzug sonst noch geltend machen ?

    Ich würde mich über eure Antworten sehr freuen.

  • Es gilt § 22 SGB II. Dazu auch die Richtlinie für die KDU eures Wohnortes. Dort findet sich, was evtl. auch noch als erforderlich gilt und vom JC geleistet würde.

    Man kann das schriftliche Mietangebot des Vermieters einholen (Anrufe sind Luft), dieses dann dem JC vorlegen und damit die Zustimmung zur Kostenübernahme der KdU, dazu evtl. auch der Umzugskosten und evtl. die neue Mietkaution als Darlehen beantragen.

    Man sollte nachweisen, dass der Umzug wegen der 4 Kinder längst erforderlich ist, der WBS schon lange vorliegt...und nun ganz kurzfristig das Nachrücker-Angebot kam. Man kann begründen, dass Doppelmiete für Juni/Juli bei Mietbeginn ab 1.6.26 und Mietkaution so kurzfristig nicht beschaffbar sind, das Schonvermögen nachweisbar zu gering ist.

    Warum müsst ihr zum 31.5. einziehen? Lässt sich mit dem neuen Vermieter evtl. vereinbaren, dass euer Mietbeginn erst später erfolgt? Jeder andere kinderreiche Bewerber ohne Sozialleistungen hätte wohl auch nicht 3 Doppelmieten usw. parat liegen.

    Man kann den jetzigen Vermieter fragen, ob er einen Aufhebungsvertrag zu früherem Zeitpunkt anstelle von fristgerechter Kündigung akzeptiert.

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