Ich wohne seit längerem in einer Wohnung, von der der volle Mietpreis wegen "Unangemessenheit" nicht voll übernommen wird. Es wird also nur der Teil der Nettokaltmiete übernommen, der "angemessen" ist. Wie ist es im Falle, dass es eine rechtlich unbedenkliche Mieterhöhung gibt, die sich an den Mietspiegel etc. hält? Dann müsste doch eine Aufstockung des Wohngeldes im Rahmen der legalen Mieterhöhung erfolgen? Kann mir jemand eine Auskunft geben?
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