Anrechnung einer Nachzahlung

  • Hallo und guten Morgen,

    ich konnte nichts finden, was zu meiner Frage passen würde. Dehalb bedanke ich mich im Vorraus für die Antwort. Eine Freundin von mir, erwartet in Kürze eine Nachzahlung aufgrund von zuviel gezahlten Essenszahlungen der Schule, ca. 3000,-€.

    Das Jugendamt hat dies Blitzschnell ans Jobcenter gemeldet, dass dann Samstags bei Ihr anrief und meinte, dass davon 2500,-€ weg wären. Auf den Einwand, dass Sie Küchengeräte (Kühlschrank, Gefriertruhe) brauche, da das Jobcenter beim Umzug in diese Wohnung zu wenig gezahlt (1000 € für eine Neueinrichtung, bei einen Haushalt mit 2 Kindern) hatte, kam die Aussage: "Sie können sich ja dann ein Darlehn aufnehmen." Kann das sein? Ist das Rechtens? Nach dem Monat des Eingangs wird es als Einkommen gerechnet, danach ist es Vermögen. Man darf ein Schonvermögen von, wenn ich mich recht erinnere 15.000€ p.P. haben. Also nach diesem Monat, müsste Sie einen Monat lang komplett von der Nachzahlung leben. Wäre der Rest dann nicht Schonvermögen?


    Vielen Dank, für eure Antworten und ein schönes Wochenende!

    Dom

  • Ich verstehe keinen Ton. 3000 Euro zuviel gezahltes Essen? Wie? Was? Wieso? Von wem? Wieso? Das ist viel zu undurchsichtig. Gehen wir mal von 5 Euro/Tag Essen aus, sind das bei ca 200 Schultagen im Jahr fast anderthalb Jahre.


    Hat das Jobcenter BuT Leistungen für Mittagessen erbracht?

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