Kapitalversicherung ausgelaufen, Bürgergeld gesperrt

  • Hallo!

    Nach 18 Jahren Laufzeit wurde das Geld von meiner Versicherung auf festen Termin ausgezahlt, knapp 6000 Euro. Jetzt wurde mir ohne einen Bescheid zu bekommen das Bürgergeld gesperrt. Es muss wegen der Versicherung sein (das JC wusste von der Versicherung). Das Geld ist für meine Tochter gedacht, ging aber auf mein Konto ein und dadurch hatte ich meine Vermögensgrenze um knapp 3000 Euro überschritten. Ich hatte aber gelesen, dass dieses Geld umverteilt wird mit den Mitgliedern der BG und somit nicht angerechnet werden dürfte, zumal es so oder so nicht mein Geld ist.

    Leider erreicht man beim JC niemanden, teilweise werden Anliegen seit 5 Monaten nicht bearbeitet und trotz Aufforderung meldet sich bei mir niemand. Jetzt hoffe ich, dass ich am Montag irgendwie trotzdem Kontakt herstellen kann.

    Vielleicht war ja jemand schon einmal in dieser Situation und kann mir sagen, ob die Sperrung rechtens ist.

  • Lies dir deine Sachverhaltsschilderung noch mal in Ruhe aus Sicht eines Außenstehenden durch. Du schreibst was von Vermögensgrenze zum 3000 Euro überschritten. Dann was von Umverteilung auf BG Mitglieder usw. Wie also soll man dir die Frage seriös beantworten können, wenn man weder die genaue Höhe des gesamten Vermögens (aller BG Mitglieder) noch die Anzahl der BG Mitglieder kennt? Übrigens ist auch nicht jedes im Haushalt lebende Familienmitglied automatisch BG Mitglied. Nicht hilfebedürftige Kinder sind z. B. kein BG Mitglied.

    Du musst also noch ein bisschen ausführlicher werden.

  • Sorry, wenn ich mich unklar ausgedrückt habe.

    Also, durch die Auszahlung der Versicherung habe ich meinen Freibetrag von 15000 um knapp 3000 Euro überschritten. Ich habe aber noch 3 Kinder, die ebenfalls je 15000 haben dürfen. Diese Grenze ist bei weitem noch nicht erreicht und da das Geld sowieso nie für mich, sondern für meine älteste Tochter gedacht war, gehört es ihr. Ihr Freibetrag ist also trotz der Auszahlung noch lange nicht überschritten.

  • Ja, sie gehören zur Bedarfsgemeinschaft, sonst hätte ich sie nicht erwähnt, da für meinen Fall nicht relevant.

    Also: 3 Kinder und ich = Schonvermögen in Höhe von 60000 Euro.

    Das ist aber bei weitem nicht erreicht, trotz der Versicherungsauszahlung.

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