Bürgergeld Weiterbewilligung - Kosten der Unterkunft - Wohnen bei den Eltern - Eigentum Haus

  • Hallo,

    bin über 25, beantrage nun eine Weiterbewilligung vom Bürgergeld und wohne noch bei meinen Eltern (Haus gehört meinen Eltern), beide arbeitstätig.

    Mir steht ein Zimmer zur Verfügung und wir teilen uns die Küche und Badezimmer.

    Chatgpt sagt es ist total in Ordnung, wenn meine Eltern Miete verlangen würden, dass ich bei denen Wohne und nicht eine eigene Wohnung beziehe.

    Chatgpt hat gesagt, dass das ein fairer Betrag wäre:

    Kaltmiete: 120€

    Nebenkosten: 123€


    Könnte das Probleme geben mit meinem Bürgergeld, worauf muss ich achten?


    Vielen Dank!

    Grüße

  • Dann kennt die KI die Rechtsprechung des BSG zu Mietverträgen unter Verwandten nicht. Ein Vertrag, der nach Jahren ohne Mietzahlung justament dann abgeschlossen wird, wenn der Steuerzahler für den Lebensunterhalt aufkommen soll, ist ein Vertrag zu Lasten Dritter. Natürlich gibt das Probleme.

    Der Normalfall ist, dass du alle Rechnungen, die für das Haus anfallen, einreichst und das Jobcenter dann deinen Kopfanteil (also 1/2 oder 1/x, je nachdem, wieviel Personen im Haus leben) als Kosten der Unterkunft und Heizung berücksichtigt.

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