Stimmt, da habe ich die Nutzer verwechselt..
Nun gut, für die Zukunft lass dir gesagt sein, dass man eine Wohnung erst kündigt, wenn man eine neue hat, damit genau so etwas nicht passiert.
Im Ergebnis selbst verschuldete Obdachlosigkeit stellt auch keinen wichtigen Grund dar die Einstiegsqualifizierung abzubrechen. Aus einem Obdachlosenhheim heraus lässt sich die Qualifizierung womöglich auch besuchen.
Mit der Eigenkündigung hast du dir wirklich selbst ein Ei gelegt.