Guten Tag,
ich versuche gerade den Antrag für ALG 2 auszufüllen und bin mir nun nicht sicher, ob ich die Anlage "KDU" (Feststellung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung - zu Abschnitt 8 des Hauptantrages) mit ausfüllen muss.
Zu meiner Situation: Ich bin über 25 und wohne bei meinen Eltern während ich Arbeit suche und zahle an diese keine Miete und auch nicht Strom- oder Heiz-kosten. Es ist also keine Bedarfs, sondern eine Wohngemeinschafft.
Muss ich diesem Fall trotzdem den Bereich KDU ausfüllen?
Eine weitere Frage die sehr ähnlich ist: Bei den Unterlagen die ich beilegen soll ist auch ein Untermietvertrag und Übersicht über Heiz- und Stromkosten aufgelistet. Da ist Mietfrei wohne habe ich kein Untermietvertrag und ich zahle wie gesagt auch Strom- und Heizkosten. Ist dieser Punkt einfach immer auf der Liste und ich kann ihn ignorieren, oder muss ich einen entsprechenden Untermietvertrag mit meinen Eltern abschließen?
Vielen Dank für Ihre Mühen ![]()
mit freundlichen Grüßen.
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