Beiträge von Pik:Ary

    Diese Regeln gelten sowohl für die Kommunikation im Forum selbst, als auch für den E-Mail-Verkehr, der in Verbindung mit buergergeld.org entstanden ist und für die Konversationen. Jedes Mitglied erklärt sich durch seine Registrierung mit diesen Regeln einverstanden.

    Neben der nachfolgenden Regelungen ist es wichtig, dass ein Forum anonym genutzt wird. Bitte keine persönlichen Daten wie Nachnamen, Adressen, Email-Adressen, Kontonummer etc. in Themen bzw. Beiträge schreiben, die Rückschlüsse auf die individuelle Person ermöglichen.

    1. Umgangston
    Die Kommunikation über das Forum von buergergeld.org setzt einen gepflegten Umgangston voraus. Vergesst nicht, dass auf der anderen Seite auch ein Mensch sitzt. So sind Beleidigungen, Beschimpfungen oder vulgäre Ausdrucksweisen untersagt. Diese werden von den Forenbetreibern kommentarlos gelöscht und führen zum Ausschluss des Mitglieds.

    2. Suchfunktion
    Suchfunktion nutzen! Aber bei Nutzung der Suche beachten, dass oftmals auch alte Beiträge angezeigt werden. Inzwischen haben sich die Gesetze geändert, eine Antwort basierte auf die damals geltende Rechtslage. Womit eine Anfrage in einem neuen Thread empfehlenswert ist.

    3. Avatar
    Jeder hat die Möglichkeit ein Avatar hochzuladen. Nicht erlaubt sind Avatar, die gegen das Urheberrecht verstoßen und markenrechtlich geschützt sind. Auf Nachfrage ist der Administration/Moderation die Quelle zu nennen, damit eine Urheberrechtsverletzung ausgeschlossen werden kann. Eingestellte Avatare werden immer überprüft. Bei Zweifeln auch kommentarlos gelöscht.

    4. Signatur
    Die Signatur darf 3 Zeilen in normaler Größe enthalten. Grafiken, Links, Domainnamen und E-Mail Adressen sind nicht erlaubt. Die Übersichtlichkeit des Forums soll erhalten bleiben.

    5. Aussagekraft
    Beiträge müssen eine aussagekräftige Überschrift haben, damit auf den ersten Blick zu erkennen ist, welchen Inhalt der Beitrag. Überschriften wie "Ich brauche Hilfe" oder "Ich habe ein Problem, helft mir" erfüllen diese Vorgabe nicht. Wir weisen darauf hin, dass wir Überschriften in eingestellten Beiträgen kommentarlos ändern, damit die Suchfunktion hier im Forum auch anderen Hilfesuchenden produktive Ergebnisse liefert. Des Weiteren ist eine in der Überschrift fortlaufende Großschreibung verboten.

    6. Private Nachrichten
    Das Forum wird als Gemeinschaft genutzt. Niemand hat die Möglichkeit private Nachrichten zu senden. Hilfeanfragen gehören ins Forum. Bitte nicht als Profilnachrichten, oder als private Nachricht an Teammitglieder versenden. Wer den Inhalt privater Nachrichten ohne Einwilligung aller Betroffenen im Forum veröffentlicht, wird sofort ohne vorherige Verwarnung dauerhaft gesperrt.

    7. Beiträge
    Jedes Mitglied ist für seinen Beitrag selbst verantwortlich. Die Betreiber des Forums übernehmen keinerlei Haftung für erstellte Beiträge der Mitglieder, da diese nur die persönliche Meinung des Einzelnen widerspiegeln.

    8. Doppelbeiträge
    Doppelbeiträge bitte vermeiden und die Editier-Funktion verwenden. Das Editieren eines Beitrags ist bis zu 10 Minuten nach Erstellen möglich.

    9. Verbotene Inhalte
    Der Beitrag darf nicht gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstoßen. Beiträge, mit
    - gewaltverherrlichenden,
    - rassistischen,
    - links und rechtsradikalen,
    - sexistischen,
    - diskriminierend,
    - beleidigenden,
    - jugendgefährdend
    - menschenverachtenden
    - pornographischem,
    - gegen deutsches Recht verstoßenden
    Inhalt sind grundsätzlich verboten und werden gelöscht. Der Benutzer wird sofort dauerhaft gesperrt.

    10. Ermahnung
    Eine Ermahnung erfolgt als Konversation durch die Administration/Moderation und dient dazu eine Verwarnung zu vermeiden.

    11. Verwarnungen
    Verwarnungen werden erteilt, wenn die Ermahnung sich als untaugliche Maßnahme erwiesen hat und der ermahnte Benutzer das angemahnte Verhalten nicht ändert.
    Wie lange wird gesperrt:
    1 Verwarnung - Folgenlos
    2 Verwarnungen - 3 Tag
    3 Verwarnungen - 7 Tage
    4 Verwarnungen - 14 Tage
    5 Verwarnungen - Dauerhafte Sperrung

    Was wird verwarnt:
    - Inhalte mit rechtswidrigen Ratschlägen
    - Inhalte mit abschätzigen Bemerkungen gegenüber dem Hilfesuchenden
    - Missbrauch von Dislike
    - Hochladen eines markenrechtlich geschützten Avatar
    - Einsetzen einer Verlinkung in die Signatur

    Ausnahme zu Punkt 9, hier erfolgt eine Sperre sofort ohne Benachrichtigung des Benutzer.

    12. Doppel-Account
    Jeder User sollte für die anderen klar erkennbar sein. Doppel-Account sind "Zweit-Nick", die parallel zu einem bestehenden Account benutzt werden. Wir führen routinemäßig Überprüfungen durch. Bei Erkennung eines Doppel-Account wird je nach Ermessen des Teams der Benutzer gesperrt und einer der Accounts ohne vorherige Verwarnung gelöscht .

    13. Benutzerkonto kündigen
    Der Benutzer kann sein Benutzerkonto selbst kündigen. Die persönlichen Daten werden dauerhaft sofort gelöscht.

    14. Löschung Beitrag
    Hat ein Mitglied einen Beitrag verfasst, so stellt er diesen dem Forum auf unbestimmte Zeit zur Verfügung und kann keine Löschung des oder der von ihm erstellten Beiträge nicht verlangen.

    15. Werbung
    Dieses Forum dient ausschließlich der Kommunikation. Jede Form von Werbung, egal ob für kommerzielle oder privat Homepages/Projekte, ist ohne vorher eingeholte Genehmigung untersagt.

    16. Schlußregeln
    Die Betreiber behalten sich das Recht vor, diese Regeln nach eigenem Ermessen oder gesetzlichen Grundlagen, ohne vorherige Ankündigung, zu verändern oder zu erweitern.

    Sollten Themen nicht in den Regeln enthalten sein, so können die Betreiber auch individuell über die von Mitgliedern erstellten Beiträge entscheiden.

    Bitte auch die Nutzungsbedingungen für das Forum beachten.

    (Stand: 04.09.2017)

    Nein, eine Mindestmietdauer gibt es nicht, nur eine "angemessene Größe". Wenn du ALG II beantragst, dann bekommst du keinen Zuschuss zur Wohnung mehr, da dieser bereits mit dem ALG II abgegolten ist ist darüber hinaus keine weiteren Ansprüche mehr bestehen.

    Wenn Sie bei dir einzieht, bedeutet das nicht automatisch, dass ihr auch gleich eine Bedarfsgemeinschaft bildet, dies wäre erst nach 12-monatigen Zusammenleben der Fall. Das Einzige, was sich für dich zunächst ändert, sind die Unterkunftskosten, die dann von der ARGE gekürzt werden.

    Wenn deine Freundin im Moment nichts hat, sollte sie für sich auch Hartz IV beantragen und versuchen, eine Anstellung zu finden. Ein 400 € Job wäre ja schon mal ein Anfang, hätte aber auf die keinerlei Auswirkungen, da ihr, wie gesagt, noch keine Bedarfsgemeinschaft bilden würdet.

    Wenn du alleine dazuverdienst, dann sind es 100€ anrechnungsfrei (Grundfreibetrag). Würden alle 3 Personen der Bedarfsgemeinschaft einen Hinzuverdienst haben, wären es 3x100€ anrechnungsfrei.

    Vom weiteren Einkommen bleiben auch noch andere Freibeträge (anteilig), dafür müsste man aber die Höhe des Erwerbseinkommens kennen.

    Ja, es wäre gut, wenn du berichtest, wie die ganze Sache weiter gelaufen ist. Das dürfte sicherlich für viele auch interessant sein.

    Hier ist auch noch was zu Beitragsschulden in der PKV bei Hartz IV Empfängern, falls es dich interessieren sollte oder der Sache dienlich ist:

    "Schuldenerlass für Bezieher von Hartz IV in der PKV | Hartz IV News"

    Ich vermute mal, das ist eine Frage, die nicht im Forum geklärt werden kann. Hier würde es mehr Sinn machen, sich an einen Rechtsanwalt oder einen Sozialverband zu wenden. Das Problem ist, dass er mit seinem Alter nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen wird (was die Regel bei Hartz IV ist). In der PKV würde er in den Basistarif einsteigen, die Beiträge müsste das Jobcenter übernehmen. Grundsätzlich muss eine private Krankenversicherung einen Versicherten in den PKV Basistarif aufnehmen, allerdings nicht, wenn er vorher Beiträge nicht gezahlt hat...das ist hier eine äußerst verzwickte Lage.:(

    Wenn du nun deine Ausbildung fertig hast und ein Einkommen von 2.000€ monatlich, dann sollte das ausreichen, um deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Damit fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter und deinem Bruder raus. Das bedeutet, dass dein Einkommen dort nicht angerechnet wird, im gleichen Zug aber auch keine Leistungen mehr für dich gezahlt werden und auch die Miete nur noch für 2 Personen übernommen wird.

    Also meiner Meinung nach liegt hier Einkommen des Sohnes vor, und zwar in voller Höhe des Sohnes. Dadurch kann er im Monat der Auszahlung seinen Bedarf selbst decken. Er gehört also nicht zur Bedarfsgemeinschaft, da der noch unter 25 Jahre alt ist.

    Siehe hierzu § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II

    Dadurch, dass er nicht in diesem Monat zur Bedarfsgemeinschaft gehört, kann sein Einkommen bei dir nicht angerechnet werden. Demzufolge dürfte sich an deinen Leistungen nichts geändert haben und auch nicht ändern.

    Dein Studium war ja förderungsfähig und wurde auch gefördert, warum hast du das Studium abgebrochen und in welchem Semester? Dies ist in Bezug darauf interessant, wenn du für deine Techniker Schule wieder BAföG erhalten möchtest.

    das "DRINGEND" habe ich mal aus der Überschrift entfernt.

    Ich verstehe auch nicht, wenn du doch alles weißt, warum du hier dann eine Frage stellst.

    Wenn du den Realschulabschluss nachholen wolltest, gehe ich davon aus, dass du bisher keinen berufsqualifizierenden Abschluss hast, daher ist hier Hoppel zu

    Zitat


    10000 %

    Recht zu geben. Deine Eltern haben dir gegenüber eine Unterhaltspflicht. Diese erlöscht auch nicht, wenn du ein Kind erwartest.

    Du hättest ein Stück weiter lesen müssen, denn in § 7 Abs. 3a SGB II steht Folgendes:

    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

    Es spielt also keine Rolle, wie ihr die Mietverhältnisse untereinander klärt;)

    Hmm..genau kann ich es nicht sagen, aber ich meine mal gelesen zu haben, dass 1,20€ (ich weiß jetzt nicht genau, wie viel es aktuell sind) je qm angemessen seien. Eure Wohnung dürfte noch bis 105m² angemessen sein.

    Wenn ihr also 100m² habt, dann 100 x 1,20€ = 120€ monatliche Heizkosten.

    Wenn dieser Wert also noch aktuell sein sollte, dann dürftet ihr Brennstoff für 120€ im Monat verbrauchen und es wäre von der ARGE erstattungsfähig.

    Wenn es zwingend notwendig ist, und das ist es, da Arbeitnehmer bzw. Bewerber mit eigenem Auto lieber gesehen werden, dann solltest du ein Darlehen bekommen. Ein eigenes Auto erhöht dein Chancen bei Bewerbungen, das solltest du beim Antrag auf das Darlehen auch angeben.

    Du solltest aber nicht damit begründen, dass du damit zu Bewerbungsgesprächen fährst. Das kannst du auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln;)

    So gesehen stehen sie immer noch nicht in Verbindung mit dem Vermögen. BAföG wird ja geleistet, damit der Lebensunterhalt des Studierenden finanziert werden kann und nicht um daraus ein "Vermögen" zu bilden, um es später zurück zu zahlen. Mir ist nur der Fall bekannt, dass Schulden beim Vermögen berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit selbstgenutzten Wohneigentum in Verbindung stehen.

    Nein, leider lassen sich die Schulden nicht mit dem Vermögen verrechnen. Sie stehen ja auch nicht im Zusammenhang mit dem Vermögen. Anders wäre es, wenn du die Schulden für eine selbstgenutzte Immobilie hättest.

    Sogar wenn du es ausgeben könntest, dürftest du es nicht, da dies anhand von Kontoauszügen nachweisbar wäre.