Beiträge von Pik:Ary

    das liegt daran, dass bei minderjährigen kindern das kindergeld den kindern voll als einkommen angerechnet wird. bei volljährigen kindern wird das kindergeld den eltern als einkommen angerechnet und senkt den regelsatz.

    es ist also (rechnerisch) nicht möglich, den vorteil aus kindergeld+hartz iv zu haben, da das kindergeld immer auf die regelleistungen aus hartz iv angerechnet wird.

    soweit ich weiß, müssen deine eltern für dich aufkommen, so lange du noch keine ausbildung hast. du solltest auf jeden fall mal zum arbeitsamt gehen und nach leistungen zu hartz iv fragen, diese werden möglicherweise als vorausleistungen gewährt und später von den eltern wiedergeholt.

    am besten wäre es aber natürlich, sich um einen job zu bemühen, wenn nichts anderes mehr geht.

    pauschal kann man wohl nicht wirklich sagen, was einem zusteht. ich würde mich in ihrem fall an z.b. die gesetzliche rentenversicherung, krankenversicherung, jugendamt, arbeitsamt (arge) etc. wenden.

    ich denke auch, dass das versorgungsamt ein paar hilfreiche tipps geben kann.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Teilhabe_(Behinderte_Menschen)
    vielleicht hilft das ja schon ein wenig. besonders der punkt "Leistungen zur Teilhabe" mit seinen unterthemen und verweisen auf die gesetze könnte interessant sein.

    tut mir leid, dass ich nicht anderweitig helfen kann.

    ich wüsste nicht, was gegen einen umzug sprechen würde. nach deinen schilderungen handelt es sich ja schon um beeinträchtigung für deine gesundheit etc.

    sofern die neue wohnung ebenfalls angemessen ist, dürfte nichts dagegen sprechen.

    auch kannst du nachweisen, dass es gefährlich ist, da ja das ordnungsamt seine tätigkeit dokumentiert.

    im besten fall würde die arge sogar die kosten für den umzug übernehmen, schließlich ziehst du ja nicht wirklich "freiwillig" aus;)

    der anspruch auf hartz iv verwirkt nicht, weil man selbständig war...er ist für bedürftige menschen gedacht. so wie du deinen fall geschildert hast, bist du bedürftig...also nichts wie zum amt und denen deine geschichte vortragen und hartz iv beantragen.

    euer fall mit der wohnung wird wohl auf eine bedarfsgemeinschaft hinauslaufen:
    https://www.buergergeld.org/bedarfsgemeinschaft/

    eure regelbeträge kannst du hier nachlesen, diese haben sich zum 01.07.2008 erhöht:
    https://www.buergergeld.org/regelsatz/

    es sind 150 € pro lebensjahr, allerdings mindestens 3.100 €. hinzu kommen die 750 € für notwendige anschaffungen.

    die 3.100 € wären z.b. der freibetrag für die aktienfonds.

    als substanzwert würde ich den aktuellen kurs zum zeitpunkt der antragstellung ansehen.

    naja, deine mutter hat ne "relativ hohe" rente, ich glaube nicht, dass etwas rumkommen sollte, was den zuschuss betrifft.

    geld für eine kaution scheint auch eher aussichtslos, da wie gesagt einkommen vorhanden ist. dein vater hat auch einen hohen lohn, was euch nicht wirklich "hilfebedürftig" im sinne des sgb macht.

    um auf nummer sicher zu gehen, solltet ihr bei der arge nachfragen

    wenn du aber mit dem fsj durch bist, was hast du denn anschließend vor? arbeiten, ausbildung oder studium?

    ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn du in einer anderen stadt wohnst, das amt dich wieder zurück schickt. deine eltern schulden dir zwar unterhalt, wenn du in der ausbildung bist, können dies aber nicht zahlen, weil sie hartz iv erhalten...da muss das amt einspringen.

    beziehen sie selbst hartz iv leistungen und bilden mit ihrer frau eine bedarfsgemsinschaft?

    welche brgründung wurde genannt, dass die leistungen an die frau eingestellt werden?

    das meister-bafög wird nur teils al zuschuss und teils als darlehen gewährt...das darlehen darf nicht mit angerechnet werden, weil es kein einkommen ist.

    WICHTIG: Es würde Sinn machen, das Thema vernünftig zu benennen. Eine Überschrift wie "Anspruch???" ist völlig schwachsinnig und müllt das Forum unnötig zu! Ich wollte Dein Thema erst löschen, bevor ich mich dann entschlossen habe, die Überschrift zu ändern!

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------

    hast du denn schon eine ausbildung abgeschlossen oder warum willst du eine zweite anfangen?

    deine eltern sind dir bei der ausbildung (sofern es sich um die erste handelt) zum unterhalt verpflichtet...so dass du um das vorausleistungsverfahren nicht drum herum kommst, wenn denn der anspruch gegeben ist;)

    BAB wäre auch noch eine möglichkeit.

    p.s. wie alt bist du überhaupt?:D

    wenn du krank geschrieben bist und die ursachen in deiner ausbildungsstelle liegen, denke ich nicht, dass es eine sperrung geben sollte.

    hast du keinen anspruch mehr auf arbeitslosengeld?

    möglicherweise hast du ja noch anspruch auf wohngeld und wenn dein einkommen nicht ausreicht, bleibt nichts anderes übrig, als ergänzend hartz iv zu beantragen.

    Dir bleibt ja nichts anderes übrig, als zur ARGE zu gehen, da du neben den 400€ kein "laufendes und festes" Einkommen hast. Wenn du dich dann dort gemeldet hast, hast du automatisch eine Krankenversicherung in der Pflichtversicherung. In diesem Fall wird dein Einkommen aber angerechnet.

    Ob es da noch andere Varianten gibt, wie du es schreibst, dass der Beitrag übernommen wird und du für den Lebensunterhalt selbst dorgen musst, solltest du unbedingt bei der ARGE erfragen, damit es keine Komplikationen gibt und du am Ende gar nicht versichert bist.

    mit welcher begründung wurden denn deine leistungen gestrichen?

    Hier mal ein Auszug:

    Nach meinem Kenntnisstand wird das Pflegegeld für das erste Kind gar nicht angerechnet, wie auch bei der alten Regelung. Beim zweiten und dritten Kind wird das Pflegfegeld je zur Hälfte angerechnet, für das vierte und fünfte Kind jeweils 75 Prozent und ab dem sechsten Kind wird das Pflegegeld vollständig auf den Bedarf angerechnet.

    Beim Erziehungsgeld sieht es anders aus. Dieses wird, im Gegensatz zum Unterhalt oder dem Kindergeld, nicht als Einkommen angerechnet.

    nun ja, 1 bewerung pro monat zeigt nicht gerade dein engagement. ich glaube, 15 bewerbungen pro monat hält das amt für angemessen, da hast du aber ziemlich geschludert.

    angesichts dessen denke ich, dass der arge berater so etwas von dir verlangen kann, da du ja in der letzten zeit "nichts" gemacht hast. andererseits dürfte das ziemlich "uneffektives" handeln sein, da es auf standardbewerbungen hinausläuft und ob die vielversprechend sind, steht auf einem anderen blatt.

    vielleicht solltest du mit deinem berater mal sprechen, ob er nicht eine andere lösung parat hätte, möglicherweise kannst du ja selbst vorschläge zu deiner wiedereingliederung machen, da das ja zusammen mit dem berater gemeinsam gemacht werden sollte.

    Um genaue Angaben machen zu können, liegen zu wenige Informationen vor. Hierbei ist natürlich das Einkommen wichtig. Wie sich der Bedarf bei einer Bedarfsgemeinschaft ändert, kannst du in dem o.g. Infotext nachlesen.

    Bei der ARGE sollte dir jemand eine verbindliche und kompetente Auskunft geben können, wenn du alle Zahlen vorlegst, die relevant sind.

    Leider ist es nicht möglich, hier deinen bzw. euren kompletten Bedarf auszurechnen.