Beiträge von reha001

    Hallo,

    ich bin mir nicht sicher ob ich im passenden Unterforum bin aber ich möchte euch mal um Rat fragen.

    Ich habe kürzlich einen GdB beantragt und auch einen Grad von 80 festgestellt bekommen.

    Nun habe ich das beim Jobcenter angegeben, daraufhin wurde meine Weiterbildung gestrichen.

    Desweiteren wurde ich vom ärztlichen Dienst aufgefordert Unterlagen zu meinem Gesundheitszustand einzureichen, das hab ich dann auch gemacht.

    Der Ärztliche Dienst ist dann zu dem Ergebnis gekommen ich wäre befristet für 6 Monate erwerbsunfähig und laut Gutachten des Ärztlichen Dienstes solle ich eine berufliche Reha machen.

    So nun war ich bei meiner behandelnden Neurologin hab darüber mit ihr gesprochen und sie meinte sie fragt bei der DRV wegen einer Berufsreha an.

    Nun wurde ich von meiner Reha-Beraterin vom Jobcenter kontaktiert wie den der Sachstand wäre. Das hab ich Ihr dann so gesagt und sie meinte die DRV wird wohl keine Berufsreha zahlen weil ich die Beitragsjahre nicht erfüllt habe aber die Arbeitsagentur wohl auch nicht, weil der ärztliche Dienst meine befristete Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat.


    Das ganze ergibt für mich wenig Sinn, eine berufliche Reha dient doch dazu wieder erwerbsfähig zu werden, warum sollte das nun während der befristeten Erwerbsunfähgikeit abgelehnt werden ?