Beiträge von puttputt
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Salve!
Seit 2,5 Jahren beziehe ich umstandsbedingt Hartz IV bzw. Bürgergeld.
Ich führe seit kurzem einen Schadensersatzprozess, bei dem es sich um einen Schadenersatz handelt, der vor der Inanspruchnahme von Bürgergeld aufgetreten ist.
Sobald ich diesen Prozess gewonnen habe und die Schadensersatzsumme erhalten habe, falle ich selbstverständlich aus dem Bürgergeldbezug raus, was richtig wünschenswert und sinnvoll ist.
Meine Frage(n):
Wie bin ich krankenversichert, wenn ich keine bürgergeldbezüge mehr erhalte? Ich war nahezu lebenslang privat versichert, bin aber einige Jahre vor dem Bürgergeldbezug in die GKV (via Künstlersozialversicherung) gewechselt.
Meine zweite Frage: muss ich die für 2,5 Jahre erhaltenen Leistungen nach dem Gewinnen des Prozesses zurückzahlen? Wie bereits erwähnt, liegt der "Schaden" vor Inanspruchnahme von Bürgergeld und war letztendlich die Ursache für die Notwendigkeit, Bürgergeld beantragen zu müssen.
Über eine Antwort wäre ich hoch erfreut, da ich aufgrund der Komplexität des Themas dieses selber kaum ermitteln kann