Nein nein, er zahlt ja Unterhalt, so ist das nicht!
Ich habe schon insgesamt 7 Anträge auf Unterhaltsvorschuss gestellt in der Vergangenheit, weil mir das Jobcenter dies auferlegt hat. Jeder Antrag wurde abgelehnt, da ich mich ja in einer Beziehung befand. In einem Telefonat mit der UVK wurde mir gesagt, dass dies eine Grauzone wäre: Beim Jobcenter gelte man als Alleinerziehend, wenn man keine gemeinsame Wohnung mit dem Kindsvater bewohnen würde, bei der UVK wäre man erst Alleinerziehend, wenn man tatsächlich keine Partnerschaft führt.
Den jetzt 8. Antrag habe ich gestellt, weil das Jobcenter mich jetzt, nachdem die Beziehung vorbei ist, sowieso wieder dazu aufgefordert hätte.
Darum ja die Frage, ob und inwieweit das Jobcenter ihre Entscheidung von der UVK abhängig machen darf?
Und inwiefern soll ich denn meine häuslichen Verhältnisse ändern? Ich lebe doch schon mit meinen Kindern alleine in meiner Wohnung. Soll ich jetzt erst ausziehen, um zu "beweisen", dass die Beziehung beendet ist?
Danke dir, dass du dir die Zeit genommen hast, mir zu antworten.