Beiträge von clover

    Ja, das Jobcenter hat geantwortet. Und zwar schrieb der Sachbearbeiter, dass er die Bearbeitung der UVK abwartet und wenn diese feststellt, dass ich Alleinerziehend bin, wird er meinen Antrag nochmals bearbeiten.

    Darum geht es doch die ganze Zeit: warum macht das Jobcenter die Auszahlung des Alleinerziehendenzuschlags von der UVK abhängig? Was haben die denn damit zu tun?

    Fakt ist, die Beziehung ist vorbei. Ich bin ledig.

    Und jetzt wird solch ein Theater gemacht.

    Ich habe die Trennung doch bereits schriftlich erklärt. Das Einzige, was ich nicht mitgeteilt habe, sind die Gründe für das Beziehungsende, und die sind einfach Privatsache und gehen niemanden etwas an.

    Unterhaltsvorschuss bekommt man übrigens auch, wenn der Unterhaltspflichtige nicht genug Unterhalt zahlt, daher ist deine Aussage falsch.

    Warum sollte ich meinem Expartner schriftlich mitteilen, dass ich mich von ihm trenne? Das hat er sehr wohl während des Gesprächs verstanden, er ist ja schließlich erwachsen.

    Der Unterhalt auf dem Konto wird wohl nicht als Beweis für die Trennung dienen, denn den bekam ich ja bereits während der Beziehung.

    Und hier geht's nicht um einen Beziehungsstreit, sondern um eine Trennung, die das Jobcenter einfach mal nicht hinnehmen will.

    Danke auch dir für deine Antwort!

    Die Anträge wurden damals abgelehnt, weil wir uns zu dieser Zeit noch in einer Beziehung befanden. So war jedenfalls die Begründung der UVK.

    Ja, wie habe ich mich getrennt? Ich sagte, dass ich die Beziehung beende, weil ich gewisse Zustände nicht mehr ertrage und niemals bis zu meinem Lebensende so ein Dasein fristen werde. Auf keinen Fall kann ich diesen Menschen noch eine Sekunde länger an meiner Seite ertragen.

    Wie soll ich aber nachweisen, dass ich getrennt lebe?

    Anders herum ist es doch total anmaßend, mir eine Beziehung zu unterstellen, die es gar nicht mehr gibt.... Ich bin gerade total ratlos!

    Nein nein, er zahlt ja Unterhalt, so ist das nicht!

    Ich habe schon insgesamt 7 Anträge auf Unterhaltsvorschuss gestellt in der Vergangenheit, weil mir das Jobcenter dies auferlegt hat. Jeder Antrag wurde abgelehnt, da ich mich ja in einer Beziehung befand. In einem Telefonat mit der UVK wurde mir gesagt, dass dies eine Grauzone wäre: Beim Jobcenter gelte man als Alleinerziehend, wenn man keine gemeinsame Wohnung mit dem Kindsvater bewohnen würde, bei der UVK wäre man erst Alleinerziehend, wenn man tatsächlich keine Partnerschaft führt.

    Den jetzt 8. Antrag habe ich gestellt, weil das Jobcenter mich jetzt, nachdem die Beziehung vorbei ist, sowieso wieder dazu aufgefordert hätte.

    Darum ja die Frage, ob und inwieweit das Jobcenter ihre Entscheidung von der UVK abhängig machen darf?

    Und inwiefern soll ich denn meine häuslichen Verhältnisse ändern? Ich lebe doch schon mit meinen Kindern alleine in meiner Wohnung. Soll ich jetzt erst ausziehen, um zu "beweisen", dass die Beziehung beendet ist?

    Danke dir, dass du dir die Zeit genommen hast, mir zu antworten.

    Hallo an alle!

    Ich denke, dass ich hier mit meiner Frage am besten aufgehoben bin und setze auf euer Fachwissen.

    In meinem Fall ist es so, dass ich mich Anfang Januar von dem Vater meiner Kinder getrennt habe. Wir hatten schon seit jeher getrennte Wohnungen, leben allerdings in demselben Mehrfamilienhaus.

    Da der Kindsvater sich nie in die Erziehung und die Pflege unserer Kinder einbrachte, stellte ich bereits im Oktober einen Antrag auf den Alleinerziehendenzuschlag, Zudem wurde mir auferlegt, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Dieser wurde abgelehnt, weil ich mich zu dieser Zeit immer noch in einer Partnerschaft mit meinem Exfreund befand. Das Jobcenter lehnte aufgrund der Ablehnung der Uvk den Alleinerziehendenzuschlag ebenfalls ab.

    Nun kam der große Bruch und ich habe mich von meinem Freund getrennt und dies sofort dem Jobcenter mitgeteilt.

    Mir wird der Alleinerziehendenzuschlag allerdings versagt, bis die Unterhaltsvorschusskasse feststellt, dass ich wirklich alleinerziehend bin.

    Ist das wirklich rechtens? Wie kann das Jobcenter ihre Entscheidungen von einer anderen Stelle abhängig machen?

    Und Fakt ist, dass ich vom Kindsvater getrennt bin und auch lebe... Ab wann gilt man dann als alleinerziehend?