Hallo,
folgende Situation:
Ein über 25-Jähriger wurde vor 2 Monaten arbeitslos und ist bis zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle zurück ins Elternhaus gezogen. Es wurde vereinbart, dass er sich nach dem Kopfteilprinzip an Strom-, Heizungs-, Wasser- und Grundsteuerkosten beteiligt.
Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel während der Arbeitslosigkeit und der langen Bearbeitungsdauer des beantragten Arbeitslosengeldes wurde mit Eltern vereinbart, die Zahlungen erst zu leisten, sobald er die neue Arbeitsstelle antritt. Das Arbeitslosengeld wurde fristgerecht für den Beginn der Arbeitslosigkeit beantragt, jedoch aus anderen Gründen abgelehnt.
Nun wird ein Antrag auf Bürgergeld gestellt, rückwirkend ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Arbeitslosmeldung.
Meine Frage: Übernimmt das Jobcenter in diesem Fall rückwirkend die Kosten der Unterkunft für die 2 Monate, in denen keine Zahlungen an die Eltern geleistet wurden und wie kann dies ggf. durchgesetzt werden? Wohlgemerkt: Die Zahlungen konnten vorübergehend aus finanziellen Gründen an die Eltern nicht erfolgen. Die Verpflichtung zur Kostenbeteiligung bei den KdU besteht jedoch auch für die letzten 2 Monate weiterhin.
Vielen Dank für die Hilfe!