Beiträge von SportyXS

    Was hat es dann mit diesem Gesetzt auf sich:

    Das beruht auf dem Datenschutzprinzip der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie auf § 67a Abs. 1 SGB X, wonach Sozialdaten nur erhoben oder verarbeitet werden dürfen, soweit sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind.

    Demnach darf das Jobcenter also nicht mehr personenbezogene Daten über Dritte verlangen, als zur Beurteilung Ihres Anspruchs nötig sind, oder?

    Hallo ihr Lieben,

    im Juni bin ich von einer einjährigen Reise zurückgekehrt und das Jobcenter verweigert mir seitdem Bürgergeld.
    Mittlerweile bin ich Obdachlos weil ich keine Miete bezahlen konnte und ich glaub es dauert nicht lange bis die Krankenkasse mich auch raus schmeißt.

    Grund für die Ablehnung waren geschwärzte Kontoauszüge.
    Auf diesen habe ich den Namen meines Ex-Freundes aus den USA geschwärzt, der namentlich nicht in den deutschen Behörden genannt werden will.
    Beträge, Zeit, etc. ist alles noch sichtbar.

    Nachdem ich Widerspruch eingelegt habe, will das Jobcenter nun Kontoauszüge seit Juni.
    Auch hier kommt der Name meines Ex-Freundes noch das ein oder andere Mal vor.

    Darf ich den Namen schwärzen oder macht das Jobcenter dann wieder "Theater"?

    Ich habe wirklich keine Kraft gegen das Jobcenter zu kämpfen, mir ist kalt, ich habe Hunger, Obdachlosenheime sind voll, ich weiß nicht mal, wo ich jetzt drucken.

    Danke schon mal für eure Antwort <3