Beiträge von Eloomelo

    Ich habe eine Frage zu den Kosten der Unterkunft. Mein Freund und ich sind zurück in unsere Heimat gezogen und derzeit wieder bei unseren Eltern eingezogen (sollte nur übergangsweise sein).

    Allerdings wird die Wohnung in die wir einziehen wollen, die sich bei meinem Bruder im Haus befindet, nicht bis Dezember fertig. Da ich schwanger bin und unser Baby voraussichtlich im Februar kommt, möchte ich gerne eine andere gemeinsame Wohnung haben.

    Mein Freund ist derzeit arbeitslos und bekommt ALG I. Ich bekomme Bürgergeld. Die Kaltmiete für die Wohnung liegt bei 520€ und die Nebenkosten bei 230€. Die angemessene Miete laut Tabelle beträgt 499 zzgl. heizkosten. Also liegen wir deutlich über der Angemessenheitsgrenze.

    Meine Frage lautet daher, ob sie eine Ausnahme machen, weil wir bald zu dritt sind und demnach sowieso mehr Platz brauchen. Auch den Umstand berücksichtigen, dass es kaum Wohnungen in der Umgebung gibt. Zudem werden wir demnächst ohne Auto klarkommen müssen und es wäre daher besser wenn wir zentral angebunden wären, was bei dieser Wohnung der Fall wäre.

    Mein Freund bekommt ca. 1500€ ALG I und da wir als Bedarfsgemeinschaft gelten würde sein komplettes Einkommen angerechnet werden. Was könnte man am besten machen um diese Wohnung zu bekommen? Es ist wirklich die einzige in der Umgebung. Wäre es sinnvoller wenn er sie alleine mietet und ich dann einfach einziehe? Oder ist das alles sinnfrei? Kennt sich hier jemand damit aus wie es am besten für uns beide wäre? Und natürlich auch das Baby ?

    Vielen lieben Dank im voraus für die Antworten