Darf man das?
Ja.
Die 600,- sind als (sonstige) Einnahmen in Geld zu berücksichtigen.
Darf man das?
Ja.
Die 600,- sind als (sonstige) Einnahmen in Geld zu berücksichtigen.
Der neue Bescheid ist auch bereits angekommen.
Ich gehe auch davon aus, dass im JC-Bescheid die "Arbeitsmarktrente" als Begründung für die Bewilligung des ergänzenden Bürgergeldes genannt wird.
kann grundsätzlich nicht mit Bürgergeld aufgestockt werden
Es gibt Ausnahmen vom Grundsatz. Im vorliegenden JC-Bescheid wird die Ausnahme benannt sein.
was bei so einem Erstgespräch mit einem neuen Fall zur Sprache kommt
Das Erstgespräch ist in deinem Fall das telefonische Gespräch. Wann soll es denn stattfinden?
da hatte ich zu einem Gespräch mit dem Arbeitsvermittler gefragt.
Am Telefon könnte es auch ein Arbeitsvermittler sein. Ein Koordinator.
Bei einem persönlichen Gespräch mit dem Arbeitsvermittler wird idR gefragt, was du unternimmst, um deine Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden, ob du dich bereits beworben hast, was du dir erwartest, so etwa.
Was du zum persönlichen Meldetermin dann vorlegen sollst, würde in der Einladung stehen.
Vielleicht ist deine zuständige Bürgergeldstelle kein JC-ge (d.h. gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit), sondern eine sog. Optionskommune? (d.h. zugelassene kommunale Träger). Diese Stellen organisieren manches anders, aber ohne persönlichen Kontakt und Prüfung der Voraussetzungen zahlen die auch kein Bürgergeld.
Ja, LL heißt Lebenslauf.
Ich Wahrheit davon ausgegangen, dass es sich um ein Gespräch mit dem Arbeitsvermittler handelt.
Dein Jobcenter organisiert das Verfahren zu Erstanträgen eben so. Das ist zulässig.
Könntest du noch sagen,
Das wurde schon beantwortet. Viel gibt es für dieses Gespräch nicht vorzubereiten.
Warum du den LL schon hingeschickt hat, weiß ich nicht.
Du solltest dich nicht zu sehr darauf versteifen, dass ein Arbeitsvermittler dir nun kurzfristig ein Beschäftigungsverhältnis/Arbeit vermittelt. Du kannst und solltest dir inzwischen selbst eine Beschäftigung mit Einkommen suchen.
Handelt es sich hierbei wohl um die offizielle Seite?
Ja, das ist sie. Für den Rundfunkbeitrag. Es gibt die GEZ seit >10 Jahren nicht mehr.
Das Jobcenter bzw. die Optionskommune, die deinen Bürgergeld-Antrag bearbeitet, schickt dir dann mit der Bewilligung eine Bescheinigung, die für den RB-Befreiungsantrag zu nutzen ist.